Einzugsaufträge Musterklauseln

Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag zu beschaffen (z.B. Zinsscheine) und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlö-
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die ING den Gegenwert von Xxxxxxx und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Ein-
Einzugsaufträge. Vor der Ausführung von Einzugsaufträgen auf Basis eines gülti- gen SEPA-Mandats ist der Kunde verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Deckung auf dem Konto, für das er der Bank das SEPA-Mandat erteilt hat, vorhanden ist. Kosten, die im Zu- sammenhang mit einer Nichteinlösung von Lastschriften entste- hen, sind vom Anleger zu tragen. Sollten Lastschrifteinzugsbeträge, deren Einzug die Bank im Rahmen des erteilten SEPA-Mandats vorgenommen hat, von dem bezogenen Kreditinstitut unbezahlt zurückgegeben werden oder sollte ein nachträglicher Widerspruch zur Rückbuchung eingezogener Beträge führen, steht der Bank ein außerordentli- ches Kündigungsrecht zu. Dieses Recht kann sie ohne weitere vorherige Ankündigung ausüben. Auf das Pfandrecht der Bank an den erworbenen Fondsanteilen nach Nr. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Der Bank bleibt es darüber hinaus wahlweise vorbehalten, Schadenersatz geltend zu machen oder eine Rückabwicklung der mit dem zurückgege- benen Betrag bereits erfolgten Anlage vorzunehmen.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die ING den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der ING selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (z. X. Xxxx­ scheine), und erteilt die ING über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die ING den Betrag erhält. Der Vor­ behalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der ING selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Last­ schriften nicht eingelöst oder erhält die ING den Betrag aus dem Ein­ zugsauftrag nicht, macht die ING die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech­ nungsabschluss erteilt wurde.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung: Schreibt die Bank den Gegenwert von SEPA-Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlö- sung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden SEPA-Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbe- haltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Kontoabschluss erteilt wurde.
Einzugsaufträge. Form 40.000 · 10.2021
Einzugsaufträge. 9. Zlecenia do inkasa