Gegenstand des Auftrages Musterklauseln

Gegenstand des Auftrages. 1.1 GEGENSTAND DES AUFTRAGES:
Gegenstand des Auftrages. 2.1 Der Auftragnehmer führt im Auftrag des Auftraggebers für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Hauptvertrages (Nutzungsbedingungen) aus. Es gelten für den folgenden Vertrag die Begriffsbestimmungen (Legaldefinitionen) der DSGVO und des BDSG.
Gegenstand des Auftrages. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen: Hosting von Server-Systemen und dort betriebenen Anwendungen (Datenbank-, Backup-, Web-Server, SAN-Umgebung) Technische Administration der beim Hosting benötigten IT- Systeme Sonstige Support-Tätigkeiten für sämtliche Server-Systeme E-Mail Hosting Exchange-Hosting
Gegenstand des Auftrages. 2.1. Leistungen und Leistungsbeschreibung Art und Umfang der von uns zu er- bringenden Leistungen ergeben sich
Gegenstand des Auftrages. Gegenstand des Auftrages zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich der Kundenbetreuung ist insbesondere die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer: ● Kundenbetreuung / Support und Fernwartung, ● Kundendatendiagnose
Gegenstand des Auftrages. 1.1. Gegenstand des Auftrages: - Hosting der Software-As-A-Service mit zentraler Datenbank - Instyler stellt dem Kunden Zugang zur einem webbasierten Software-Produkt als Software-As-A-Service zur Verfügung. - Im Rahmen der Support-Leistungen erbringt Instyler folgende Tätigkeiten: Wartung und Updates der Software, Fehler-Analyse und gegebenenfalls Fehlerbehebung, Beratung bei IT-relevanten Themen hinsichtlich der Software. Die Support-Leistungen können sowohl per Remote-Zugriff als auch per Vor-Ort-Service erfolgen: Dabei greift Instyler selbst über die webbasierte Software auf die Daten zu oder auf den oder die Rechner des Kunden zu. - Dabei kann es erforderlich sein, u.a. eine Kopie der Datenbank zu erstellen.
Gegenstand des Auftrages. Der AUFTRAGNEHMER verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des AUFTRAG- GEBERS. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich im Einzelnen aus dem Vertrag, auf den hier verwiesen wird. Soweit im Vertrag auf die Aufgaben des AUFTRAGNEHMERS Bezug genommen wird, sind die jeweiligen Vertragsvorschriften wesentlicher Bestandteil die- ses Auftrages.
Gegenstand des Auftrages. 1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in Zusammenarbeit mit dem Kunden ausgearbeitet/vom Kunden vorgegeben wird und dem von uns erarbeiteten Angebot/der Auftragsbestätigung. Gleiches gilt auch hinsichtlich eventueller Nachträge.
Gegenstand des Auftrages. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen: - Domainbetreuung - Wartung an PCs und Arbeitsgeräten - Wartung und Erstellung von Webauftritten Diese werden durch den Auftraggeber regelmäßig konkretisiert.
Gegenstand des Auftrages. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen: ✔ Hosting von Server-Systemen und dort betriebenen Anwendungen (Datenbank-, Backup-, Web-Server, SAN-Umgebung) ✔ ✔ ✔ Technische Administration der beim Hosting benötigten IT-Systeme Sonstige Support-Tätigkeiten für sämtliche Server-Systeme E-Mail Hosting Im Zuge der Leistungserbringung zum Zwecke des Hostings kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer nicht ausgeschlossen werden. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Artt. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Bei der Auftragsleistung handelt es sich um folgende Arten der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen: ✔ Erheben (z.B. durch Importieren von Daten des Auftraggebers) ✔ Speichern (z.B. durch Sicherung und Archivierung auf Festplatten, anderen Speichersystemen oder Datenträgern) ✔ ✔ ✔ ✔ Verändern (z.B. durch Änderungen der Benutzer an den Datensätzen Übermitteln (z.B. durch Übermittlung per E-Mail von Nachrichten) Einschränken (z.B. durch Deaktivierung von einzelnen Datensätzen) Löschen (z.B. durch Vernichten von Datenträgern oder Papierunterlagen)