Gültigkeit Musterklauseln

Gültigkeit. Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.
Gültigkeit. Diese Bedingungen, in welche unter (xxxxx://xxx.x- xxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxxx) jederzeit eingesehen werden kann gelten ausschließlich dann, wenn die i- log logistics solutions GmbH, im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt, Speditions- und Frachtaufträge an den Auftragnehmer „AN“ erteilt. Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit durch den AN abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündlich getroffene Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Unabhängig von telefonischen Kapazitätsanfragen, kommt der Transportvertrag erst auf Basis des übermittelten Transportauftrages, samt der darin enthaltenen AGB des AG zustande. Es kommen keine diesen Geschäftsbedingungen widersprechenden Bedingungen zur Anwendung. Der AN kann sich keinesfalls auf eigene AGBs stützen, selbst wenn diese in Auftragsbestätigungen enthalten wären. Insbesondere kann sich der AN nicht auf die Geltung der AÖSp oder sonstiger Bedingungen (z.B. in Auftragsbestätigungen etc.) berufen. Eventuell anderslautende Gegenbestätigungen sind nicht Bestandteil des Frachtvertrages und gegenstandslos. Spätestens mit der Übernahme der beförderten Güter zur Beförderung an der Beladestelle bestätigt der AN nochmals die Akzeptanz dieser AGB. General terms and conditions of the i-log logistics solutions GmbH for the transport order (“Principal-GTC“) 1. Validity These general terms and conditions which can be viewed at (xxxxx://xxx.x-xxx.xx.xx/xxx-xxxxxxx) at any time, exclusively apply if i-log logistics solutions GmbH, hereinafter referred to as "principal" places forwarding and freight orders with the "contractor". The transport order is binding even without confirmation. A written counter-confirmation with parts of the contract amended by the contractor is deemed invalid. Oral additional agreements are not valid. Irrespective of enquiries regarding capacity made by telephone, the transport contract is only concluded on the basis of the transmitted transport order, including the principal’s general terms and conditions contained therein. No conditions contradictory to these terms and conditions apply. Under no circumstances can the contractor rely on his own general terms and conditions, even if these are included in order confirmations. In particular, the contractor cannot invoke the validity of the General Austrian Forwarders' Terms and Conditions (AÖSp) or other terms and conditions (e.g. in order confirmations, etc.). Any counter-conf...
Gültigkeit. Diese Bedingungen, in welche unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxx jederzeit eingesehen werden kann gelten ausschließlich dann, wenn die Reder Transporte KG, im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt, Speditions- und Frachtaufträge an den Auftragnehmer „AN“ erteilt. Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit durch den AN abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Unabhängig von telefonischen Kapazitätsanfragen, kommt der Transportvertrag erst auf Basis des übermittelten Transportauftrages, samt der darin enthaltenen AGB des AG zustande. Es kommen keine diesen Geschäftsbedingungen widersprechende Bedingungen zur Anwendung. Der AN kann sich keinesfalls auf eigene AGBs stützen, selbst wenn diese in Auftragsbestätigungen enthalten wären. Insbesondere kann sich der AN nicht auf die Geltung der AÖSp oder sonstiger Bedingungen (z.B. in Auftragsbestätigungen etc.) berufen. Eventuell anderslautende Gegenbestätigungen sind nicht Bestandteil des Frachtvertrages und gegenstandslos. Spätestens mit der Übernahme der beförderten Güter zur Beförderung an der Beladestelle bestätigt der AN nochmals die Akzeptanz dieser AGB.
Gültigkeit. 8.1 Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil des GAV. Bern, Olten, Zürich, 01.07.2013 Der Präsident Der Direktor Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxx-Xxxxx Xxxxxxxx Der Co-Präsident Ein Mitglied der Geschäftsleitung/ Xxxxx Xxxxxxxxxx Der Branchenverantwortliche Xxxx Xxxxxxx Der Präsident Der Branchenleiter Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx vom 17. Dezember 1993 (Stand am 1. Januar 2011) gestützt auf Artikel 34ter Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 19932,
Gültigkeit. (1) Dieser Gruppenpraxengesamtvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von den Ver- tragsparteien zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres unter Einhalten einer dreimonatigen Kündigungs- frist mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden.
Gültigkeit. Als JahresTicket werden folgende Ticketgattungen einschl. der ggf. erforderli- chen Zuschläge 1. Klasse angeboten: jedermann, Firmen-Abo, Senioren, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen-Abo und 14-Uhr-Junior. Ein JahresTicket gilt für zwölf aufeinander- folgende Kalendermonate. JahresTickets/Abo für jedermann, das Firmen-Abo, das 9-Uhr-Ticket und das 9-Uhr-Firmen-Abo gibt es als persönliche Variante oder als JahresTicketPlus. Die übrigen JahresTickets (Senioren, 14-Uhr-Junior) gibt es nur als persönliches Ticket. → beinhaltet eine erweiterte Mitnahmeregelung, wonach – Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss in den in der Fahrtberechtigung eingetragenen Tarifzonen und – freitags ab 19:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS- Verbundgebiet 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können → gilt samstags, sonn- und feiertags und am 24. und 31. Dezember ganz- tags sowie freitags ab 19:00 Uhr jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet, unabhängig von den in der Fahrtberechtigung einge- tragenen Tarifzonen (gilt auch für alle mitgenommenen Personen gemäß Mitnahmeregelung für das JahresTicketPlus) → ist übertragbar und kann damit beliebig an andere Personen weitergege- ben werden → beinhaltet eine verbesserte Regelung bei Fahrten über den Geltungsbe- reich des JahresTicketPlus hinaus, wobei für diese Fahrten KinderTickets anstelle Tickets für Erwachsene gelöst werden können (s. § 6 Abs. 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen); finden Fahrten in einer Zeit statt, in der das JahresTicketPlus nicht netzweit gültig ist, jedoch eine Mit- nahme-Regelung besteht, müssen der Ticket-Inhaber und die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen jeweils ein Kinder- Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen lösen bzw. entwerten → beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen) Verlust oder Zerstörung der Fahrtberechtigung ist dem Verkehrsunternehmen an- zuzeigen. Für verlorengegangene oder zerstörte JahresTicket-Plus-Wertmarken wird gegen Vorlage der Empfangsbestätigung und gegen eine Gebühr von 50,00 € für die rest- liche Laufzeit Ersatz geleistet. Für persö...
Gültigkeit. Für alle Reisen (inkl. Tagesreisen), die mit einer Jahres-Versicherung der ERGO Reiseversicherung (ERV) abgesichert sind. Es gelten die Versicherungs- bedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbedingungen dieses Ergänzungs-Schutz geregelt ist. Absicherung einer Reise Ergänzungs-Schutz Covid-19 Absicherung einer Reise Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, sondern muss zusammen (mit identischem Vertragsbe- ginn) mit einer Jahres-Versicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (Stornokos- ten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung) der ERV abgeschlossen werden. Ande- renfalls besteht kein Versicherungsschutz. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich. Mit Hauptversicherung ist die bei der ERV abgeschlossene Selbstbeteiligung: Bei der Xxxx des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbst- beteiligung vereinbart, ist auch der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Im Tarif mit Selbstbeteiligung richtet sich die Höhe der Selbstbeteiligung nach den Regelungen der Hauptversicherung. Versicherungsbedingungen: Es gelten die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung (VB-ERV JV 2022/Covid-19). Neuabschluss Jahres-Versicherung Jahres-Reiseschutz + Jahres-Reiseschutz Bereits abgeschlossene Jahres-Versicherung 13.04.446 (2207) Ergänzungs-Schutz Covid-19
Gültigkeit. Die Betreuungsvereinbarung ist in der zur Anmeldung aktuellsten Fassung gültig.
Gültigkeit. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gültigkeit. Dieser Darlehensvertrag erhält seine Gültigkeit durch Überweisung des oben genannten Betrages und durch Unterschrift beider Vertragspartner.