Insurance Coverage Musterklauseln

Insurance Coverage. At Leipzig University doctoral candidates can enrol as students at Leipzig University and therefore become doctoral students. Doctoral students of Leipzig University may be covered with an accident insurance in case an accident happens. An accident is only covered under such an insurance policy if it takes place within the organizational responsibility of Leipzig University and if it occurs at a time when the doctoral student undertook research or other relevant work in connection with his*her doctoral thesis and only if the requirements of the insurer are met, which is subject to the decision by “Unfallkasse Sachsen”. Should the doctoral candidate refrain from enrolment at Leipzig University the doctoral candidate needs to seek insurance coverage against accidents by her-:himself. In general the doctoral student must provide any health care assistance at her:his own expense. Leipzig University requests all students being in possession of a health insurance valid for the whole time of studies at Leipzig University. Liability and accident insurances are highly recommended. No party shall be responsible to any other party for any indirect or consequential loss or similar damage such as, but not limited to, loss of profit, loss of revenue or loss of contracts, provided such damage was not caused by a wilful act or by a breach of confidentiality. Both Universities shall implement this Agreement in good faith. The parties to this Agreement shall settle all issues and disagreements as regards the interpretation and implementation of the agreement by negotiation between the supervisors and the coordinators. In the event of any dispute concerning this agreement the parties shall strive for an amicable settlement. Should an amicable settlement be impossible, the dispute and any other claims, arising out of or in connection with the Agreement, • shall be governed o Preferred: by German law. o Secondary option: by the national law as determined by Regulation (EC) No 593/2008 of the European Parliament and of the Council of 17 June 2008 on the law applicable to contractual obligations (Rome I Regulation) and by Regulation (EC) No 864/2007 of the European Parliament and of the Council of 11 July 2007on the law applicable to non-contractual obligations (Rome II Regulation). • will be resolved • Preferred: within German courts exclusively. • Secondary option: by the courts of the seat (of administration) or domicile or habitual residence of the defendant as the exclusive...
Insurance Coverage. 1 Object insured, Extent and Scope of Insurance Coverage § 2 Commencement of Insurance Coverage § 2a Application, Insurance Certificate
Insurance Coverage. 6.1 The rented motor home is insured in accordance with the applicable general conditions governing the motor vehicle insurance as follows:
Insurance Coverage. 1 Object insured, Extent and Scope of Insurance Coverage 1 The insurer grants insurance coverage for diseases, accidents and further occurrences mentioned in the contract. The insurer performs, if agreed upon, additional services in direct connec- tion with the events insured against occurring. In case of the event insured against (§ 1 n° 5), the insurer reimburses costs for medical treatment and other services agreed upon. § 2 Commencement of Insurance Coverage § 2a Application, Insurance Certificate

Related to Insurance Coverage

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.