Common use of Kündigung Clause in Contracts

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: slp-vermittlerportal.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Pkt. 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: makler.keinesorgen.de, www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 A 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Abschnitt B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.xxv24.de, www.mvk-versicherung.de, www.mvk-versicherung.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Ziffer 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlosweder vorsätzlich noch grob fahrlässig, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Nr. 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: dema-makler.de, dema-makler.de, dema-makler.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de, www.continentale.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Ziffer 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer Ver- sicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen glei- chen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: rechner.prokundo.de, rechner.prokundo.de, www.brokerport.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver­ sicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Umstän­ de zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de, www.wgv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.vwfs.de, www.gothaer.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Nr. 3.1.1 Abs. 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer Ver- sicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: verbraucherforum-info.de, www.vergleichen-und-sparen.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht An- zeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig fahr- lässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de, www.xxv24.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.

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Samples: www.fvv.de, www.fvv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Nr. 3.1.1 Abs. 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.pferd-versichert.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: ar.mediaimpression.net, www.xxv24.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.sv-sachsen.de, www.sparkasse-leipzig.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Mo- nats ab Kenntniserlangung kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten an- gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.gdv.de, www.ostangler.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.gdv.de, www.tierversicherungen-schewe.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3D3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

Appears in 2 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: cdn2.hubspot.net, aporisk.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Ab- satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.fvv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Ab- satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: uelzener.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht Kündigungs- recht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: cdn.website-editor.net

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 D 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Um- stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer Ver- sicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 J 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

Appears in 1 contract

Samples: www.universa.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Nr. 12.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Um- stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: www.wgv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.

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Samples: www.fvv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz Ab- satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: www.fvv.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Um- stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: www.wwk.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.bllv-wd.de

Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver­ sicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.

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Samples: www.wgv.de