Mietweise Überlassung Musterklauseln

Mietweise Überlassung. Alle von der Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten. Rückgabebestätigungen der Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG erfolgen stets unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Xxxxxxxx der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet. Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich. Es gilt ein Mindestauftragswert (Warenwert) i.H.v. 250€ netto.
Mietweise Überlassung. 1. Sind Gegenstände des Auftragnehmers dem Auftraggeber leih- oder mietweise überlassen worden, so hat auf Wunsch des Auftragnehmers unmittelbar nach Messe- oder Veranstaltungsbeendigung eine förmliche Rückgabe des Mietgegenstandes stattzufinden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Rückgabetermin teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen.
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Broich Premium Catering GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Broich Premium Catering GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
Mietweise Überlassung. Alle von der Catering-Firma angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben Eigentum der Catering-Firma und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten. Rückgabebestätigungen der Catering-Firma erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering und werden nur leih- bzw. mietweiseüberlassen.
Mietweise Überlassung. 4.1. Alle von Little Kitchen angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Little Kitchen und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Tannenwälder - Die Wurstbraterei. Inh:Xxxxxx.Xxxxxx angelieferten Materialien und Gegenstände, auch Speisen und Getränke, stehen und bleiben im Eigentum der Tannenwälder - Die Wurstbraterei. Inh:Xxxxxx.Xxxxxx und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der BHG.Broichcatering GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der BHG.Broichcatering GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
Mietweise Überlassung. 1. Alle von Eventbox Catering angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Eventbox Catering und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.