Vertragsbeendigung Musterklauseln

Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsbeendigung. Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abge- schlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich still- schweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Mo- naten gekündigt werden. Abweichende Regelungen können sich aus den Vertragsbedingungen zu den einzelnen Pro- dukten ergeben (siehe Informationsblatt zu Versicherungs- produkten).
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgen- den Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind dann je- weils ganze Jahre.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres kündigen; die Kündigung muss der DMB Rechtsschutz drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Vertragsbeendigung. Der Betreuungsvertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, - wenn bis zum Schuljahresende kein Folge-Betreuungsvertrag im Referat Kitas & Schulen eingegangen ist, - mit dem Wechsel des Kindes auf eine andere oder weiterführende Schule, der dem Xxxxxx schriftlich mitzuteilen und vom Schulbüro zu bestätigen ist. Die Vertragsparteien können den Betreuungsvertrag außerordentlich und aus wichtigem Grund kündigen. Der Xxxxxx ist insbesondere berechtigt, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen und das Kind mit sofortiger Wirkung von dem Besuch der GBS/GTS auszuschließen, wenn das Kind oder die Sorgeberechtigten - sich oder andere gefährdet, - wiederholt und/oder nachhaltig den Betriebsfrieden und/oder die Abläufe in der GBS/GTS-Einrichtung stört, - das Zusammenwirken nicht in der für die Förderung des Kindes zweckmäßigen Art und Weise zulassen, - das Kind aufgrund von erzieherischen und Ordnungsmaßnahmen der Schule gem. §49 HmbSG beurlaubt oder an eine andere Schule überwiesen wurde. Einer außerordentlichen Kündigung geht immer der Versuch einer Konfliktlösung unter Einbeziehung der Beteiligten voraus. Die allgemein zivilrechtlichen Anforderungen werden eingehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform, und die Schulleitung wird unter Nennung der zugrunde liegenden Umstände informiert.
Vertragsbeendigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zu lösen, wenn nach sorgfältiger Prüfung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art und trotz aller zumutbaren Anstrengungen zur Schadensverhütung wesentliche Schäden an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerten bzw. Personenschäden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu vermeiden sind. Der Ausschluss der Schadenersatzansprüche entfällt, wenn der Auftragnehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (Frachtführers) nicht beachtet hat. Im Fall des Rücktritts wird bei Kranleistungen das Entgelt anteilig berechnet, bei Transportleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Vertragsbeendigung. Über die Laufzeit des Vertrages gibt Ihnen unser Antrag/Angebot bzw. das Zertifikat/der Versicherungsschein Auskunft. Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zu- stimmung der hierzu vom Versicherer bevollmächtigte GuV wirksam. Der Antragsteller/Kunde bevollmächtigt den GuV nach eigenem Ermes- sen den Versicherungsvertrag zu kündigen, um den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall steht dem Antragsteller bei Verschlechterun- gen des Versicherungsschutzes oder bei Beitragserhöhungen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung ein Kündigungsrecht zu. Änderungen zum Versicherungsumfang, Beitrag und zum Versicherer und ähnliches werden z.B. mittels der Mitgliederzeitschrift, Rundschrei- ben, Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder ähnliches, bekannt gegeben. Für den Abschluss der Gruppenversicherung ist eine GVI-Mitgliedschaft Voraussetzung. Bei Beendigung der GVI-Mitgliedschaft muss die Grup- penversicherung separat gekündigt werden. Auf die vorvertragliche Beziehung und den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Ge- richte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß § 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Mit dem Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Ver- tragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen Rechten sind im Merk- blatt zur Datenverarbeitung geregelt.
Vertragsbeendigung. 6.1 Sollten Sie oder Oracle gegen eine wesentliche Bestimmung des Rahmenvertrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab der schriftlichen Abmahnung einstellen, so ist aufgrund dieser Vertragsverletzung der vertragsbrüchigen Partei die andere Partei zur Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt. Falls Oracle den Rahmenvertrag kündigt, wie im vorstehenden Satz beschrieben, müssen Sie alle bis zur Beendigung angefallenen Beträge sowie alle Außenstände für auf Grundlage des Rahmenvertrags bestellte Produkte und/oder erhaltene Bestellbare Services zuzüglich Steuern und Spesen innerhalb von 30 Tagen zahlen. Die nicht vertragsbrüchige Partei kann zustimmen, in ihrem eigenen Ermessen die 30-tägige Frist so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige und abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht, es sei denn, es handelt sich bei der Vertragsverletzung um die Nichtzahlung von Gebühren/Entgelten. Sie stimmen zu, dass Sie im Fall Ihrer Vertragsverletzung die bestellten Produkte bzw. Bestellbaren Services nicht nutzen dürfen.