Weitergabe an Dritte Musterklauseln

Weitergabe an Dritte. 6.1 Der Kunde darf die von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Telekommunikationsnetzbetreibers entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergeben.
Weitergabe an Dritte. Soweit die Vertragssoftware dem Kunden elektronisch überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe der Vertragssoftware durch den Kunden an Dritte - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich - , insbesondere Verwertungshandlungen wie der Weiterkauf, die Unterlizenzierung, Vermietung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, RZ-Tätigkeiten, Application Service Providing) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MEHRWERK nicht erlaubt. Im Übrigen bedarf die Weitergabe der Vertragssoftware zumindest der vorherigen schriftlichen Anzeige gegenüber MEHRWERK. Bei individuell für einen Kunden erstellten Softwarelösungen kann MEHRWERK der Weitergabe des individuellen Teils der Software widersprechen.
Weitergabe an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn eine gesetzliche Grundlage oder Ihr Einverständnis hierfür vorliegt. Wir übermitteln die Daten, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind, an die zur Erfüllung, Abwicklung und Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Dienstleister (dies umfasst insbesondere Dienstleister zum Zwecke des Netzbetriebs, zur Netzpflege und -wartung oder zur Erbringung von Abrechnungsleistungen). Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ansonsten nicht, es sei denn, der Kunde hat darin eingewilligt oder wir sind zur Übermittlung aufgrund Gesetzes oder durch gerichtliche bzw. behördliche Entscheidung verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund Gesetzes zulässig.
Weitergabe an Dritte. 6.1 Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben.
Weitergabe an Dritte. 7.1. Der Kunde darf, die von dem ISP zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ISPs an Dritte weitergeben.
Weitergabe an Dritte. Der Kunde ist nicht berechtigt den Content vorübergehend oder dauerhaft an Dritte weiterzugeben. Mitarbeiter des Kunden gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bedingungen.
Weitergabe an Dritte. 5.1 Soweit die Vertragssoftware dem Kunden auf dem elektroni- schen Weg überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe der Vertragssoftware durch den Kunden an Dritte, egal ob ent- geltlich oder unentgeltlich, insbesondere Verwertungshand- lungen wie der Weiterkauf, die Unterlizenzierung, Vermie- tung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffent- liche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMENSO nicht erlaubt.
Weitergabe an Dritte. 1. Weitergabe an Dienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum
Weitergabe an Dritte. Die HPA wird nicht anonymisierte Daten an Dritte nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten, bspw. aus dem Verkehrsstatistikgesetz, weitergeben. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe nur mit Zustimmung des betreffenden Hafennutzers. Die Regelung in Ziffer 2.1.6 bleibt hiervon unberührt.
Weitergabe an Dritte. Ihre Daten werden soweit die Auftragsabwicklung es erforderlich macht unseren Partnern (Dritten) übergeben. Geben wir Daten an externe Dienstleister weiter, so werden technische und organisatorische Massnahmen ergriffen, die gewährleisten, dass die Weitergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes erfolgt. Wenn Sie uns von sich aus personen- oder firmenbezogene Daten zur Verfügung stellen, werden wir dabei diese Daten nicht über den gesetzlich zulässigen oder von Ihnen durch eine Einwilligungserklärung vorgegebenen Rahmen hinaus nutzen, verarbeiten oder weitergeben. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nur an externe Dienstleister weiter soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist und diese der entsprechenden Vertraulichkeit und den Sorgfaltsbestimmungen zugestimmt haben. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nur dann weiter, wenn wir dazu gesetzlich, durch behördliche oder gerichtliche Anordnungen verpflichtet sind.