Common use of EIGENTUM DES KÄUFERS Clause in Contracts

EIGENTUM DES KÄUFERS. Alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, einschliesslich Informationen oder Daten beliebiger Art, Werkzeugen, Materialien, Zeichnungen, Computersoftware, Know-how, Dokumenten, Xxxxxx, Urheberrechten, Ausrüstungen oder Materialien: (a) die der Xxxxxx dem Lieferanten zur Verfügung stellt; (b) für die der Xxxxxx speziell gezahlt hat; oder (c) die unter Verwendung Geistiger Eigentumsrechte des Käufers (wie in Abschnitt 5 unten definiert) erstellt werden, sind und bleiben im persönlichen Eigentum des Käufers (zusammenfassend „Eigentum des Käufers“ genannt). Derartiges Eigentum des Käufers, das der Xxxxxx dem Lieferanten zur Verfügung stellt, wird vom Lieferanten ohne Gewähr („as is“), mit xxxxx Mängeln und ohne ausdrückliche oder implizite Garantien jeglicher Art übernommen und vom Lieferanten auf eigene Gefahr genutzt, und es ist auf die schriftliche Aufforderung des Käufers zu entfernen und/oder zu retournieren. Der Lieferant hat nicht das Recht, das Eigentum des Käufers durch anderes Eigentum zu ersetzen. Nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung des Käufers muss der Lieferant das Eigentum des Käufers unverzüglich zum Versand vorbereiten und auf Kosten des Lieferanten in demselben Zustand an den Xxxxxx liefern, in dem der Lieferant es ursprünglich erhalten hat, vorbehaltlich der üblichen Abnutzung. Vor dem Gebrauch des Eigentum des Käufers, muss der Lieferant dieses in Augenschein nehmen und sein Personal und andere befugte Xxxxxx in der sicheren und ordnungsgemässen Bedienung desselben unterweisen. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet: (i) das Eigentum des Käufers frei von Belastungen zu halten und auf Kosten des Lieferanten in einer Höhe zu versichern, die dem Wiederbeschaffungswert des Eigentums des Käufers entspricht, wobei Entschädigungssummen an den Xxxxxx auszuzahlen sind; (ii) das Eigentum des Käufers deutlich zu kennzeichnen oder anderweitig angemessen darauf hinzuweisen, dass es sich um Eigentum des Käufers handelt; (iii) das Eigentum des Käufers, in Ermangelung einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung des Käufers, gesondert vom Eigentum des Lieferanten oder vom Eigentum Dritter, das sich unter der Kontrolle des Lieferanten befindet, zu verwahren; (iv) das Eigentum des Käufers korrekt instandzuhalten und xxxxx Anweisungen bezüglich Umgang und Lagerung, die der Xxxxxx erteilt hat oder die bei der Auslieferung an den Lieferanten beigefügt waren, Folge zu xxxxxxx; (v) die Nutzung des Eigentums des Käufers zu beaufsichtigen; und (vi) das Eigentum des Käufers nur zur Erfüllung der Bestellungen des Käufers zu nutzen und es zu keinen sonstigen Zwecken offenzulegen oder anderweitig zu vervielfältigen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.ge.com, www.gevernova.com, www.gevernova.com

AutoNDA by SimpleDocs

EIGENTUM DES KÄUFERS. Alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, einschliesslich Informationen oder Daten beliebiger Art, Werkzeugen, Materialien, Zeichnungen, Computersoftware, Know-how, Dokumenten, Xxxxxx, Urheberrechten, Ausrüstungen oder Materialien: (a) die der Xxxxxx dem Lieferanten zur Verfügung stellt; (b) für die der Xxxxxx speziell gezahlt hat; oder (c) die unter Verwendung Geistiger Eigentumsrechte des Käufers (wie in Abschnitt 5 unten definiert) erstellt werden, sind und bleiben im persönlichen Eigentum des Käufers (zusammenfassend „Eigentum des Käufers“ genannt). Derartiges Eigentum des Käufers, das der Xxxxxx dem Lieferanten zur Verfügung stellt, wird vom Lieferanten ohne Gewähr („as is“), mit xxxxx Mängeln und ohne ausdrückliche oder implizite Garantien jeglicher Art übernommen und vom Lieferanten auf eigene Gefahr genutzt, und es ist auf die schriftliche Aufforderung des Käufers zu entfernen und/oder zu retournieren. Der Lieferant hat nicht das Recht, das Eigentum des Käufers durch anderes Eigentum zu ersetzen. Nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung des Käufers muss der Lieferant das Eigentum des Käufers unverzüglich zum Versand vorbereiten und auf Kosten des Lieferanten in demselben Zustand an den Xxxxxx liefern, in dem der Lieferant es ursprünglich erhalten hat, vorbehaltlich der üblichen Abnutzung. Vor dem Gebrauch des Eigentum Eigentums des Käufers, muss der Lieferant dieses in Augenschein nehmen und sein Personal und andere befugte Xxxxxx in der sicheren und ordnungsgemässen Bedienung desselben unterweisen. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet: (i) das Eigentum des Käufers frei von Belastungen zu halten und auf Kosten des Lieferanten in einer Höhe zu versichern, die dem Wiederbeschaffungswert des Eigentums des Käufers entspricht, wobei Entschädigungssummen an den Xxxxxx auszuzahlen sind; (ii) das Eigentum des Käufers deutlich zu kennzeichnen oder anderweitig angemessen darauf hinzuweisen, dass es sich um Eigentum des Käufers handelt; (iii) das Eigentum des Käufers, in Ermangelung einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung des Käufers, gesondert vom Eigentum des Lieferanten oder vom Eigentum Dritter, das sich unter der Kontrolle des Lieferanten befindet, zu verwahren; (iv) das Eigentum des Käufers korrekt instandzuhalten und xxxxx Anweisungen bezüglich Umgang und Lagerung, die der Xxxxxx erteilt hat oder die bei der Auslieferung an den Lieferanten beigefügt waren, Folge zu xxxxxxx; (v) die Nutzung des Eigentums des Käufers zu beaufsichtigen; und (vi) das Eigentum des Käufers nur zur Erfüllung der Bestellungen des Käufers zu nutzen und es zu keinen sonstigen Zwecken offenzulegen oder anderweitig zu vervielfältigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.gevernova.com

AutoNDA by SimpleDocs
Time is Money Join Law Insider Premium to draft better contracts faster.