GEISTIGES EIGENTUM UND GEHEIMHALTUNG. 7.1 N7.1 „Geistiges Eigentum“ oder „IP“ umfasst Erfindungen, Patente (einschließlich Anmeldungen, Teilungen, Nacherteilungen, Neuprüfungen, Laufzeiterweiterungen, Weiterführungen und Nachanmeldungen), Urheberrechtswerke, Urheberrechte (einschließlich Registrierungen, Anmeldungen und Bearbeitungen), Xxxxxx (einschließlich Dienstleistungsmarken, Ausstattungen und anderer Xxxxxx, die eine Partei oder deren Produkte unterscheidet), Geschmacksmuster, Prozesse, Topografien von Halbleitererzeugnissen, Geschäftsgeheimnisse, Domain-Namen, proprietäre technische Informationen und andere gegenständliche oder nicht gegenständliche proprietäre Informationen, ob geschützt, schützbar oder nicht.
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