Mietzahlung. 1. Die erste Monatsmiete sowie erste Monatsmiete Kaution müssen vor Einzug an den Vermieter gezahlt sein. Die zweite Monatsmiete Kaution kann in den drei dem Einzug folgenden Monaten in drei gleichen Raten gezahlt werden. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, ein deutsches Bankgiro- oder Postgirokonto für die Xxxxx des Mietverhältnisses einzurichten und dem Vermieter für dieses Konto eine widerrufliche Bankeinzugsermächtigung in Höhe der fälligen Mietzahlung nebst Nebenkostenabrechnung zu erteilen. Der/Die Mieter/in hat dafür Xxxxx zu tragen, dass die Deckung für die abzubuchenden Beträge gewährleistet ist. Der/Die Mieter/in ist verpflichtet, dem Vermieter gemeinsam mit dem unterzeichneten Mietvertrag die Bankeinzugsermächtigung zu übergeben.
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