Sonstige Vereinbarungen. 1. Das Hausrecht in den vom Studentenwerk verwalteten Wohnanlagen wird von der Geschäftsführung ausgeübt, die seinerseits das Hausrecht an die Leitung Studentisches Wohnen delegiert. Diese dürfen das Hausrecht an die jeweiligen für die Wohnanlagen zuständigen Hausmeister delegieren.
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