Zusätzliches Entgelt. (1) Der Xxxxx zahlt an VGS für die zusätzliche Bereitstellung der ungebündelten Kapazität ein in Anlage 1 „Zubuchung von Within-Day Kapazitäten“ von VGS festgesetztes und beziffertes zusätzliches Leistungsentgelt.
Zusätzliches Entgelt. (1) Der Xxxxx zahlt an VGS für die zusätzliche Bereitstellung der ungebündelten Kapazität Ausspeicherleistung gemäß Ziffer I. ein Leistungsentgelt in Höhe von