EXHIBIT 10.70
SUMMARY
Office and Switch Lease between STAR Telecommunications Deutschland
GmbH ("STAR GmbH") and Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx,
for property located at Business Park Stuttgart, Zettachring 10, 70567
Stuttgart, Germany. The lease term is for a minimum of 10 years beginning on
February 1, 1999 and ending on February 1, 2009. STAR GmbH incurs rental charges
of approximately 24,633 DM per month and approximately 3,105 DM per month in
additional expenses. The leased property is approximately 3,396 square feet.
MIETVERTRAG
UBER BURORAUME
ZWISCHEN XXXXXX XXXXX
Zettachring 6
70567 Stuttgart
(als Vermieter)
UND STAR TELECOMMUNICATIONS DEUTSCHLAND GMBH
Voltasr. 1 A
60486 Frankfurt am Main
(als Mieter)
wird folgender Mietvetrag geschlossen:
SECTION 1 GEGENSTAND DES MIETVERTRAGES SIND DIE IM ANWESEN
BUSINESSPARK STUTTGART, Zettachring -70567 Stuttgart
gelegenen gewerblichen Raume im (siehe Grundrissplan, ANLAGE 3),
bestehend aus folgenden Nutzflachen:
1.) Technikflache 5. 0G: 791 qm
2.) Buroflache 4. 0G: 244 qm
3.) Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxx. Xx. 0, 0, 00 - 00, 25-28,
4.) Die endgultige Mieflachengrosse wird nach Abschluss der Werkplanung
im Massstab 1: 50 durch den Vermieter ermittelt und dem Mieter zur
Prufung ubergeben
Mietvertrag zwischen Xxxxxx Xxxxx / Star Telecommunicationsa GmbH
5.) Ausstattung:
- eigener FuBoden mit Star Telecom Logo, Mehrkosten sind Sache
des Mieters
- Wande und Decken tapeziert
- Abgehangtes Lichtsystem nach Arbeitspaltzeinteilung
- Isplierglasfenster
- Elektro-Installation, Unterflur Stromversorgung mit Leerrohr
fur Telefonkabel
- FuBbodenheizung
- Raumaufteilluna mit flexiblen Trennwanden
6.) Konferenzraume stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung nach Absprache
mit der Verwaltung, ohne zusatzliche Kosten, fur den Mieter zur
Verfugung.
SECTION 2 MIETZEIT
1.) Das Mietverhaltnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch
beide Parteien. Die Ubergabe der Mietraume erfolgt gemass Section 5.
2.) Es ist zeitlich befristet und endet 10 Jahre nach Ubergabe an don
Mieter.
3.) Dem Mieter wird eine Option -zu Verlangerung des Mietvertages - auf
weitere 5 Jahre eingeraumt. Soll die Option vom Mieter nicht in
Anspruch genommen werden, muss spatetens 12 Monate vor Ablauf der
fest vereinbarten Mietzeit dem Vermieter schriftlich mitgeteilt
xxxxx, dass die Weiterfuhrung des Vertages am Ende der fest
vereinbarten Mietzeit nicht gewunscht wird. Ansonsten verlangert
sich des Mietverhaltnis um weitere 5 Jahre.
4.) Wird dice Option auf Verlangerung des Mietverhaltnisses ausgeubt,
muss der Mieter 12 Monate vor Ablauf der verlangerten Mietzeit
kundigen, sonst verlangert sich das Mietverhaltnis jeweils um weitere
12 Monate.
SECTION 3 UNTERVERMIETUNG
Untervermietung ist grundsatzlich gestattet; sie bedarf jedoch der
Zustimmug des Vermeiters, der diese nur aus wichtigem Xxxxx verweigern
darf.
SECTION 4 MEITZINS
1.) Der Meitzins betragt ab Ubergabe der Mietraume:
Technik- +Buroflache DM 23,80
TG-Stellplatze DM 120,00
Jeweils zuzuglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist monalich im
voraus zahibar, spatestens am 5. Werktag eines Monats (siehe
Bankverbindungen im Anhang).
2.) Die Meite bleibt in den ersten 12 Monaten unverandert.
3.) Es wird eine Mietkaution in Hoho von 2 Monatsmieten vereinbart. Diese
ist mit der ersten Miete zu bezahlen. Eine Verzinsung erfolgt in Hoho
der ublichen)
Sparbuchzinsen, die fir Einlagen auf Sparbuchern mit gesetzlicher
Kundigungs Xxxxx bezahlt werden.
DisKaution kann auch uber eine Burgschaft einer deutschen Bank
geleistet werden.
SECTION 5 UBERGABE DER MIETRAUME
1.) Die Ubergabe der Mietraume erfolgt zum 01.02.1999. An diesem Tag wird
das Mietobjekt dem Meiter zur Nutzung ubergeben. Die Parteien
erstellen ein Ubergabeprotokoll, in dem eventuelle Xxxxxx
festgesttellt und ausstehende Erganzungs- und Verbesserungsarbeiten
(Restarbeiten) erafsst werden. Diese sind vom Vermieter unverzuglich
abzustellen bzw. Durchzufuhren. Ander als im Ubergabeprotokoll
festgehaltene Xxxxxx werden nicht anerkannt.
2.) Bei Uhergabe vorhandene geringfugige Xxxxxx und Restarbeiten, die den
Betriebsablauf des Mieters xxxxxx beeintrachtigen und auch ohno
Beeintrachtigung des Betriebsablaufes des Mieters behoben werden
konnon, vorzogern die Ubergabe nicht. Sie sind jedoch dann
unverzuglich zu beheben.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend fur den Fall, dass einzelne
Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, die auf
genehmigungspflichtigen Umbau-, Ausbau- oder Anderungswunschen des
Mieters beruhen.
3.) Dem Mieter ist bekannt, dass die Beseitigung von Restmangeln auch nach
Bezug ohne nc Mietminderung durch den Vermieter durchgefuhrt werden
konnen.
SECTION 6 WERTSICHERUNGSKLAUSEL
1.) Die Miete ist fur die Xxxxx von 12 Monaten (siehe Section 4) fest
vereinbart. Die Miete kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten unter
Berucksichtigung der Entwicklung des Lebenshaltungsindexes angepasst
werden.
2.) Als Indexierung gilt der Preisindex fur die Lebenshaltung eines 4
Personenhaushaltes mit mittlerem Einkommen. Die Indexierung wird
Jeweils nach 12 Monaten entsprechend der Veranderung der Indexzahl
angepasst.
3.) Xxxxxx sich der vom Stat. Landesamt Baden-Wurttemberg festgestellte
Preisindex fur die Lebenshaltung eines
Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes mit mittlerem Einkommen des
alleinverdienenden Haushaltsvorstandes gegenuber dem Stand des
Vertragsabschlusses (1991 = 100 %), so xxxxxx sich der Mietzins in
dem selben Verhaltnis, wie sich der Lebenshaltungskostenindex
verandert hat. Die Mietpreisanpassung erfolgt jahrlich, erstmals zum.
01.03.2000.
4.) Wenn aufgrund der vorstehenden Klausel eine Anpassung des Mietzinses
durchgefuhrt xxxxxx ist, wird die Regelung gem. Abs. (1) erneut
anwendbar. Im Falle der Erhohung des Mietzinses hat der Vermieter, im
Fall der ErmaBigung des Mietzinses der Mieter, dem anderen
Vertragsteil diese Anderung unter Vorlage einer Abrechnung
mitzuteilen. Fur den Eintritt des Verzuges bedarf es einer
entsprechenden konkreten Zahlungsaufforderung des anderen
Vertragsteils.
5.) Werden wegen einer Umstellung des Indexes auf eine neue Basis
bereits veroffentlichte Indexzahlen nachtraglich geandert, so bleiben
Anpassungen, die nach der alten Reihe bereits unter Vorlage einer
Abrechnung mitgeteilt waren, von dieser Anderung unberuhrt. Mit der
ersten amtlichen Veroffentlichung der neuen Reihe gilt jedoch der
Mietzins, der
sich aufgrund der neuen lndexreihe, umbasiert auf die
Basis 1991 = 100, ergibt, wobeil die Indexzahlen ab dem Zeitpunkt der
letzten Anpassung (nach alter Berechnung) gelten.
6.) Die Vertragssicherungsklausel des Abe. (1) bedarf gemiss Section 3
des Wahrungsgesetzes der Genehmigung der Landeszentralbank in
Baden-Wurttemberg. Die Vermieterin wird diese Genehmigung einholen.
SECTION 7 NEBENKOSTEN - PAUSCHALE
1.) Der Mieter Zahlt eine Nebenkostenpausohale von DM 3,00 pro qm
zuzuglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bis zum 5. Werktag eines
jeden Monats an die Hausverwaltung (siehe Bankverbindung im Anhang)
fur folgende Betriebskosten:
- laufende offentliche Lasten des Grundstucks
(insbesondere Grundsteuer)
- Kosten der Wasserversorgung und Entwasserung
- Kosten fur Personen und Lastenaufzuge - Kosten der
Strassenreinigung und Mullabfuhr
- Kosten der Hausreinigung und Gartenpflege
- Kosten der Hausbeleuchtung und der Beleuchtung der
Gemeinschaftsraume
- Kosten der Sach- und Haftpftichtversicherunq
(Gebaude-Brand- und Haftplfichtversochrung)
- Kosten fur Hausmeisterbetreuung
- Kosten der Gemeinschatfsantennenanlage sowie des
Breitband-Kabelnetz
- Kosten fur Bewachung des Objektes
- Koston Her Hausverwaltung
2.) Der Mieter rechnet die Kosten fur Xxxxx und fur die selbst ru
betreibende Heizung (Elektrofussbodenheizung) direct mit dem
Versorgungsunternehmen ah
3.) Der Mieter hat eine Glasversicherung abzuschliessen. Ausserdem
obliegt es dem Mieter eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine
Wasserascaenversicherung, eine betriebliche Feuerversicherung und eine
Einbruchversichreung abzuschliessen.
SECTION 8 BENUTZUNG DER MIETRAUME, UM- UND EINBAUTEN
1.) Die qemieteten Raume sind als Buro- und Nebenflachen
(z.B.Lagerflachen) zu benutzen. Sie durfen ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Vermieters weder ganz noch teilweise zu
einem anderen Xxxxx genutzt werden. Die Einholung erforderlicher
offent!ich-rechtlicher Genehmigungen fur besondere Nutzungen der
Raume durch den Mieter ist in jedem Falle Sache des Mieters.
2.) Der Mieter ist bei Beendigung des Mietverhaltnisses verpflichtet, bei
einer Wegnahme von ihm eingebauter Einrichtungen bzw. Einbauten einen
ordnungsgemassen baulichen Zustand herzustellen, der es ermoglight,
das Objekt weiterzuvermieten.
3.) Vom Mieter auf seine Kosten beabsichtigte Um-, An- oder Einbauten
bedurfen der
schriftlichen Einwilligung des Vermieters, der diese nur
aus wichtigen Xxxxxxx verweigern darf. Etwa erforderliche behordliche
Genehmigungen hat der Mieter zu beschaffen, wobei der Vermieter seine
Unterstutzung zusagt. Samtliche mit der Durchfuhrung der vorgenannten
Massnahmen verbundenen Kosten und Gefahren tragt der Mieter. Er hat
ebenfalls alle Reinigungsmassnahmen sowie alle Xxxxxx- und
Sicherungsmassnahmen zur Sicherung des Geschaftsbetriebes der ubrigen
Mieter zu treffen. Der Mieter haftet fur xxxx Xxxxxxx, die im
Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Baumassnahmen entstehen.
4.) Bei Beendigung des Mietverhaltnisses hat der Mieter die von ihm
vorgenommenen Veranderungen des Mietgegenstandes auf seine Kosten zu
beseitigen, sofern der Vermieter die - ihm vorher anzubietende-
Uberahme etwa vom Mieter veranlasster Veranderungen bzw. im Mietobjekt
angebrachter Einrichtungen ablehnt, es sei denn, dass der Vermieter
auf Ruckbau verzichtet oder diese baulichen Anderunen im Rahmen eines
Nachfolgemietverhaltnisses genutzt werden. Soweit aus einem Umbau des
Mieters zwei- und/oder dreiachsige Raume entstehen, ist ein Ruckbau
der Wande nicht erforderlich.
Ist der Vermieter an der Ubernahme interssiert, wird eine Verhandlung
uber den Zeitwert gefuhrt. Ubernahmen durch Nachmieter werden direkt
zwischen den Mieter und dem Nachmieter veitraglich vereinbart.
5.) Xxxx Vermmieter ist bekannt, dass der Mieter beabsichtigt,
Telekommunikationsgerate in das Mietobjekt einzubringen. Beide
Parteien werden nach Abstimmung dafur xxxxx tragen, dass diese
Einrichtungen orgnungsgemass verwendt und geschutst werden konnen. Aus
dieser Verpflichtung entstehen dem Vermieter keine Kosten.
SECTION 9 INSTANDHALTUNG DER MIETRAUME
1.) Dem Vermieter obliegt auf eigene Kosten die Instandhaltung des Daches,
der konstruktiven Teile desGebaudes sowie Aussenmauern, tragende
Innenwande, Stutsen und Fundamente sowie der Fassade und technischen
Einrichtungen, die den Meitbereich umschliessen.
2.) Minderung der Miete und Schadenersatzanspruche des Mieters wegen vom
Vermieter nicht zu vertretender Immissionen oder Strungen der Zugange
des Gebaudes oder wegen Baumassnahmen Dritter ausserhalb des Gebaudes,
sind ausgeschlossen.
3.) Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich azu behandeen, zu reinigen
und von Ungeziefer freizuhalten.
4.) AIle Schonheitsreparaturen innerhalb der ausschliesslich vom Mieter
genutzten Raume sind von ihm in einem Turnus fachgerecht aauszufuhren,
der den Mietgegenstand in einem angemessenen Zustand erhalt.
Desweiteren sind vom Mieter die laufenden lnstandhaltungs- und
Wartungsarbeiten innerhalb der Mietraume, die der Gebrauch der
Mietsache mit sich bringt, zu ubernehmen. Fur die haustechnisichen
Einrichtungen (Installationen, Heizung, Luftung, Sanitar, Elektro,
Adssenlamellen) gilt dies, soweit sie direkt vom Mieter xxxxxxx
werden.
Daruber hinaus hat der Mieter die laufenden Instandhaltungs- und
Wartungsarbeiten fur die Zu- und Ableitungen von/bis zu den
Hauptstrangen sowie die vom Mietgegenstand abschilessenden Turen zu
ubernehmen.
Kommt der Mieter xxxxx der vorstehenden Verpflichtungen trotz Verlangen
des Vermieters nicht binnen einer angemessenen Xxxxx nach, ist der
Vermieter berechtigt, die erforderlichen Reparaturen bzw. Arbeiten auf
Kosten des Mieters ausfuhren zu lassen. Bei Gefahr in Verzuge bedarf er
einer Fristsetzg nicht.
5.) Notwendige. Lnstandsetzungsarbeiten fur Einbauten und Gegenstande, die
im Rahmen der Gebaudeerstellung vom Vermieter durch entsprechende
Firmen durchgefuhrt und fur die eine Gewahrleistungsfrist vereinbart
wurde, sind dem Vermieter oder einem von ihm genannten Dritten
lediglich unverzuglich anzuzeigen. Die Kosten sind in dieser Zeit nicht
vom Mieter zu tragen. Dies gilt nur, soweit es sich um
Gewahrleistungsmangel handelt.
6.) Der Mieter haftet dem Vermieter fur Schaden, die durch ihn, seine
Angestellten sowie die von ihm beauftragten Xxxxxxxxxx, Lieferanten,
Besucher, Kunden und andere zu ihm in Beziehung stehende Personen am
Mietgegenstand oder durch Anlieferung und Abholung von Waren mit
eigenen odor fremden Fahrzeugen an Gebauden, Toren, Parkflachen und
Wegen verursacht werden. Insbesondere haftet er fur Schanden, die durch
unsachgemasses Umgehen mit xxx Xxxxxx-, Xxxxx- odor Versorgungsleitung
an der WC-, Sanitsr- und Heizungsanlage, durch offen xxxxxx xxxxxx xxx
Xxxxx und Fensterm odor Versaumnis einer ubernommenen sonsstigen
Pflicht (Beleuchtung,usw.)entstehen.
7.) Soweit der Vermieter zur Behebung xxx Xxxxxxx in den Mietraumen
verpflichtet ist, sind ihm solche Schaden unverzuglich anzuzeigen. Fur
Schaden, die durch eine verspatete Benachtichtigung enstanden sind,
haftet der Mieter.
8.) Verstopfungen von Abflussleitungen hat derjenige Mieter zu beseitigen,
der sie verursacht hat. Der Verursacher haftet auch fur etwaige
Folgeschaden. Lasst sich bei einer Verstopfung nicht festellen, wer der
Verursacher ist, so lasst der Vermieter den Schanden beseitigen. Kosten
und Folgeschanden tragen in diesem Fall alle Mieter anteileg, die an
die betreffende Abflussleitung angeschlossen sind.
9.) Beschadigte Fensterscheiben und Beschlagteile an den ausschliesslich
der Nutsung des Mieters dienenden Raumen ersetzt der Vermieter auf
Kosten des Mieters, wenn die Schanden durch den Gebrauch der Sache
vom Mieter zu vertreten sind.
10.) Die Parteien sind vorpflichtet, die ihnen obliegenden Instandhaltungs
und In standsetzungsarbeiten in einer angemessenen Xxxxx ausfuhren zu
lassen. Kommt eine Partei einer ihr obliegenden Instandhaltungs- odor
Instandsetzungpflicht trotz Mahnunq und nach Ftistsetzung nicht nach,
ist die jeweils andere Partei berechtigt, dringend notwendige Arbeiten
auf Kosten der saumigen Partei ausfuhren zu lassen.
Bei Gefahr in Verzug ist jede Partei verpflichtet, fur die Gefahr
beseitigende MoBnahmen zu veranlassen.
11.) Dert Vermieter darf Ausbesserungen, Verbesserungen und bauliche
Veranderungen, die zur Erhaltung odor Unterhaltunq odor zut Abwendung
drohender Gefahren oder zu
Beseitigung xxx Xxxxxxx notwendig oder zweckmassig sind, ohne
Zustimmung des Mieters vornebmen.
Der Mieter hat die in Betracht kommenden Raume zuganglich zu halten und
darf die Ausfuhrung der Arbeuten nicht behindern oder vetzpgern.
Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit am und im Gebaude in Abstimmung
mit~ dem Mietet Modernisierungsmassnahmen durchzufuhren.
Mietminderungsanspruche stehen dem Mieter wegen solcher Arbeiten nur
zu, wenn diese xxxxxx als 1 Woche abhalten und zu erheblichen
Beeintrachtigungen des Betreibes des Mieters fuhren. Entstehen durch
die Modernisierungsmassnahmen Kosten, die nicht entstanden waren, wenn
der Mieter die Raume buroublich nutzen wurde, qehen diese zu Lasten des
Mieters.
12.) Fur vom Vermieter nachzuweisende Klieireparaturen ausserhalb der
Mietfalche has der Mieter im Einzelfall bis zu 0,2% der Jahresmiete
p.a.zuzuglich Mehrwertsteuer, maximal jedoch 1% der Jahresmiete
p.a.zuzuglich Mehrwertsteuer zu tragen. Die Reparaturen an Dach und
Fach sowie Grossreparaturen an Anlagen ausserhalb der Mietflache (z.B.
Aufzuq, Heizunqs-/Klimaalage), soweit sie nicht vom Mieter zun
vertreten sind, tragt der Vermieter.
Grossreparaturen ausserhalb der Mietflache sind
Instandsetzungsarbeiten, die unter Berucksichtigung normaler Abnutzung
und sachgerechter Wartung und Instandhaltung ublicherweise periodisch
anfallen und zu einer wesenlichen Verlangerung ger Nutzungsdauer der
Anlaqe fuhren.
SECTION 10 RUCKGABE DES MIETGEGENSTANDES
1) Der Mieter verpfllichter sich, rechtzeitig vor Vertragsende sur
Feststellung des Zustandes der Mietraume mit dem Vermieter eine
gemeinsame Besichtigung durchzufuhren.
2.) Die Raume werden bei Beendigung der Mietzeit von dem Vermieter oder
dessen Beauftragten abgenommen. Uber die Abnahme wird von den
Vertragsparteien ein Protokoll angefertigt, in das samtliche bei der
Abnahmne festgestellten Xxxxxx aufzunehmen sind. Hierbei werden
eventuell noch zuruckliegende Xxxxxx, die bei Mietbeginn in einem
Ubernahmeprotokoll fixiert wurden und zwischen Vermieter und Mieter in
gegenseitigem Einvernehmen nicht beseitigt wurden, entsprechend
berucksichtigt. Die in das Protokoll aufgenommenen Xxxxxx gelten mit
Unterreichnung als vom Mieter anerkannt. Xxxxxx, die nicht in das
Protokoll aufgenommen sind, konnen vom Vermieter nur geltend gemacht
werden, wenn sie bei der Abnahme, selbst bei sorgfaltiger
Besichtigung, nicht erkennbar waren. Erscheint der Mieter nicht zu
dem von ihm genannten Abnahmetermin, so gelten die festgestellten
Xxxxxx als anerkannt.
3.) Erfolgt eine vertragsggemasse Raumug und Ruckgabe verspatet, so hat
der Vermieter Anspruch auf Nutzungsentschadigung und Schadenersatz.
4.) Bei Beendigung des Mietverhaltnisses mussen die Mietraume vollstandig
qeraumt und
gereinigt (einschliesslich Fensterreinigung) in ordnungsgemassem
Zustand ubergeben werden. Des weiteren hat der Meiter alle
erforderkichen Schonheitsreparaturen sach- und fachgerecht
auszufuhren. Die Schonheitsreparaturen umfassen u.a. das Streichen
der Decken, Wande und Turen, sowie die Durchfuhrung von sonstigen
Malerarbeiten, falls dies von der Art der Mietsache angezeigt ist.
5.) Dubellocher sind zu verschliessien, beschadigte Fliesenfelder zu
ersetzen. Die Sanitar- und alle ubrigen technischen Einrichtunngen
mussen xxxx funktionsfahig und qereinigt sein. Der vom Vermieter
gestellte Teppichboden ist zu reingen. Solte der Auszug des Mieters
innerhalb einer Xxxxx xxx xxxxxxx ala 6 Jahren nach Ubergabe dsr
Mistsache erfolgen, so hat der Mieter dem Vermieter als Ersatz fur
die Beseitigung und Entsorgung des alten sowie die Anschaffunq und
Verlegung eines neuen Teppichbodens einen Betrag von DM 50,00 je qm
zu verguten. Dieser Betrag xxxxxx sich in dem gleichen Masss, wie
sich der monatliche Mietzins Section 6 verandert.
6.) Alle Schlussel, auch vom Mieter selbst beschaffte, sind iem Vermieter
zuruckzugeben.
7) Bei Beendigung des Mietverhaltnissess hat der Mieter von ihm
vorgenommene Veranderungen des Mietgegenstandes auf seine Kosten zu
beiseitigen, es xxx xxxx, dass der Vermieter auf einen Ruuckbau
verzichtet oder diese baulichen Veranderungen im Rahmen eines
Nachfolgemietvertrages genutzt werden.
8.) Ist der Vermieter an der Ubernahme interessiertt, werden
Verhandlungen uber den Zeiwert (Verkehrswert bei Anschlussvermietung)
gefuhrt.
9.) Der Mieter muss bei einer Anschlussvermietung die Ubernahme der von
ihm durchgefuhrten Einbauten odoe sonstigen Gegenstanden durch den
Anschlussmieter direkt mit diesem - ohne Einschaltung des Vermieters-
regeln.
SECTION 11 BESICHTIGUNG DER MIETRAUME
Der Vermieter darf nach Anzige wahrend der ublichen Geschaftszeiten
die vermieteten Raume selbst oder durch Beauftragte, Kauf- odor
Mietinteressenten besichtigen.
SECTION 12 RUCKSTANDIGER MIETZINS, AUFRECHNUNG, ZURUCKBEHALTUNGS RECHT,
INSOLVENZVERFAHREN DES MIETERS
1.) Ist der Mister trotz schriftlicher Mahnung mit zwei Monatsmieten
xxxxxx als 4 Wochen im Ruckstand, kann der Vermieter das
Mietverhaltnis fribtlos kundigen. Der Mieter ist verpfiichtet, dem
Vermieter alle Schaden zu ersetzen, die aus der vorzeitigen
Beendigung des Mietverhaltnisses entstehen.
2.) Eine Aufrechnung qegen den Anspruche aus diesem Vetrag ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskraftig festgestellten Gegenanspruchen des
Mieters aus diesem Mietverhaltnis zulassig. Das Recht des Mieters zum
Einbehalt eines angemessenen Teils der Miete fur den Fall, dass der
Vermieter seiner Instandshaltungspflicht nicht nachkommt, bleibt
hiervon unberuhrt.
3) Wird uber das Vermogen des Mieters die Eroffnung des Konkrus- oder
Vergleichsverfahren beantragt, ist der Vermieter zur fristlosen
Kundigung des Mietverhaltnisses berechtigt.
SECTION 00 XXXXXXXXXX XXX XXXXXXXXXX XXXXX ZU GESCHAFTS- ZWECKEN/VERANDERUNG
DER RAUME
1.) Gibt der Mieter sien Geschaft auf, ohne das Mietvehaltnis beendigt
zu haben, hat der Mieter fur den Rest der Mietzeit Sicherheit zu
xxxxxxx. Diese Verpflichtung entrallt, xxxx der Vermieter die Raume
entewder selbst oder anderweitig Vermietet.
2.) Versteigernugen oder Ausverkaufe in den gemieteten Raumen bedurfen
der schriftlichen Austimmung des Vermieiters.
SECTION 14 FIRMENBESCHILDERUNG IM EINGANGSBEREICH
Der Mieter wird im Einvernehmen mit dem Vermieter entsprechend dsr
hiefur vorgesehenen einheitlichen Gestaltung auf seine Kosten ein
Firmenschild im Eingansbereich des Gebuades anbringen.
SECTION 15 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
1.) Mundliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachtragliche
Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages einschliesslich dieser
Regelung bedurfen der Schriftform.
2.) Sollte eine Besttimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
bleiben die anderen Besttimmung unberhrt. Die Vertragepartner xxxxxx
in diesem Fall anstelle der unwirksamen Regelung sine Vereinbarung
treffen, die dem Xxxxxx der Vertragsparteien bei Abschluss dieses
Vertrages am nauchsten kommt.
3.) Zur Wirksamkeit von Rechtsgeschaften, Rechtschandlungen oder
Rechtsfblgen genugt es, wenn diese gegenuber einem oder von einem
Beteiligten vorgenommen werden.
4.) Erfullungsort fur alle sich aus dem Vertrag ergebenden
Verpflichtungen und Gerichtsstand fur beide Vertragsparteien, soweit
eins Vereinbarung daruber gesetzlich zluassig ist, ist stuttgarrt.
Stuttgart, den
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(Vermieter) (Meiter)