EXHIBIT 10.69
SUMMARY
Office and Switch Lease between STAR Telecommunications Deutschland
GmbH ("STAR GmbH") and Xxxx & Co., Xxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxx,
Xxxxxxx, for property located at Xxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx.
The lease term is for a minimum of 10 years beginning on June 1, 1999 and ending
on June 1, 2009. STAR GmbH incurs rental charges of approximately 18,516 DM per
month and approximately 4,987 DM per month in additional expenses. The leased
property is approximately 5,454 square feet.
MIETVERTRAG
fur gewerbliche Nutzung
Zwischen XXXX & CO.
In 90461 NURNBERG, ALLERSBERGER STRABE 185 als Vermieter
vertreten durch
und STAR TELECOMMUNIKATIONS DEUTSCLAND GMBH
in 60486 FRANKFURT AM MAIN, VOLTASTRABE 1A als Mieter
wird folgender Vertrag qeschlossen:
SECTION 1
MIETRAUME
Vermietet werden auf dem Grunstuck 90461 NURNBERG, ALLERSBERGER STRABE 185
1. folgende Raume im Vorder- Ruck - Seitengebaude Stockwerk (rechts -
mitte - links)
GEBAUDE O, EG
SIEHE ANLAGE 1 MIETFLACHENBERECTNUNG / SIEHE ANLAGE 2 GRUNDRISSE
ZUM BETRIEB EINES IN DER BETRIEBSBESCHREIBUNG (ANLAGE 3) NAHER BEZEICHNETEN
GEWERBES
und folgende Nebenraume:
2. folgende unbebaute Grunstuckflachen
DIE HOFFLACHEN SIND NICHT VERMIETET UND DURFEN NICHT ALS ZWISCHENLAGER FUR
XXXX, KARTONAGEN, XXXXX XXXXX ART BENUTZT WERDEN, ES SEI DENN, ES BESTEHT
EINE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG. GLEICHES GILT FUR FLACHEN AUBERHALB DER
MIETFLACHEN UND FUR DIE GEMEINSCHAFTSFLACHEN.
zum Betrieb:
3. folgende Inventargegenstande:
4. Xxxxxx werden vermiettt Garage(n) 6 Kfz-Stellplatze
5. Dem Mieter werden fur die Mietzeit folgende Schlussel ausgenhandigt:
SIEHE GESONDERTE SCHLUSSELQUITTUNGEN. DIE KOSTEN FUR DIE SCHLUSSEL
UBERNIMMT DER MIETER. DIE ZOGANGE ZU TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN DURFEN NUR
MIT SCHLIEBZYLINDERN DER DORMA~SCHLIEBANLAGE VERSPERRT WERDEN.
6. Schlussel die der Mieter sich auf seine Kosten zusatzlich hat anfertinen
lessen, sind nach Beendigung der Mietzeit gegen Erstattung der Kosten fur
die Anfedigung an den Vermieter abzuliefern. Andernalls ist ihre
Vernichtung nachzuwesen. Die Anfertigung von zusatzlichen Schlusseln zu
gemeinschaftlich genutzten Raumen durch den Mieter ist nur mit
ausdrucklicher Erlaubnis des Vermieters gestattet.
SECTION 2
MIETZEIT
Das Mietverhaltnis beginnt*/hat begonnen am 1.JUNI 1999 (SIEHE DAZU AUCH
BEILAGE ZUR ANLAGE 8)
1. Vertragsdauer.
Der Vertrag lauft auf bestimmte Xxxxx.
Das Mietverhaltnis wird auf die Xxxxx von 10 Jahren, also bis 31.MAI 2009
abgeschlossen. Wird es nicbt 6 Monate vor Vertragsende gekundigt, so
verlangert es sich jedesmal um 5 Jahr(e). (wegen einer Option siehe Anlage
5)
2. Die Kundigung bedarf der Schriftform und muB dem anderen Vertragsteil bis
zum dritten Werktag eines Kalenderviertljahres fur den Ablauf des nachsten
Kalenderviertljahres zugegangen sein.
3. Fur den Fall der Beendigung der Mietverhaltnisses vereinbaren die
Vertragsteile, daB entgegen der Regelung des Section 568 BGB bei
Nichtabgabe einer Willenserklarung im Sinne der vorgenannten Bestimmung der
Mietvertrag nicht als auf unbestimmte Zeit verlegert gilt.
SECTION 3
MIETPREIS
1. Der Mietpreis betragt monatlich DM (AUFSCHLUSSELUNG SIEHE ANLAGE 1)
Zusatzlich ist vom Mieter die Mehrwertsteuer zum jeweils gultigen,
gesetzlichen Steuersatz zu zahlen. Daneben werden folgende BETRIEBS-
UND NEBENKOSTEN umgelegt und durch VORAUSZAHLUNG (MIT ABRECHNUNG) ODER
PAUSCHALEN (OHNE ABRECHNUNG) ERHOBEN:
alle Betribskosten, wie in Alage 3 zu Section 27 II.
Berechnungsverordnung in der jeweils gultigen
Fassung aufgefuhrt u. unserer erganzenden Liste,
beides Anlsqe 6
Hierin enthalten ist eine Vorauszahlung, fur Zentrale Warm- Order
folgende Betriebskosten.
2. Soweit Nebenkosten vereinbart sind, gelten fur deren Umfang bestehende
gestehende gesetzliche Bestimmungen entsprechend, insbesondere Alage 3
zu Section 27, 2. Berechningsverordnung und erganzend die
Heizkostenverordnung n der jeieils gultigen Fassung.
3. Sowiet nicht anderes vereinbart, handelt es sich bei den monatlichen
Nebenkostenleistungen un VORAUSZAHLUNGEN.
4. SIND VORAUSZAHLUNGEN VEREINBART, SO WIRD UBER SIE JAHRLICH EINMAL
ABGERECHNET. Der Mieter ist berrechtiht, in angemessener Zeit nach
Zugang der Abrechnung die Unterlagen einzusehen. Eine etwaige Differenz
aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieters (Mieters) hat der
Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung
an den Vermieter (Mieter) zu zuhlen. Im Falle des Auszugs eines Meiters
wahrend einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der
nachstfalligen Abrechnung im Verhaltnis der Mietzeit der
Abrechnungsperiode. Die Kosten fur Zwischenable sungen tragt der
ausziehende Mieter
Die Bestimmung des Verteilerschussels bei der Umlage der
Betriebskosten steht im billigem Emerssen des Vermieters, soweit der
Verteilerschussel nicht vertraglich oder gesetzlich bestimmt ist. Bei
einer Veranederung der Sachlage ist der Vermieter
berechtigt, den festgelegten Verteilerschlussel an die neuen
Verhaltnisse anzupassen.
Der Vermeter ist berechtigt, eine Erhohung der Vorauszahlungen unter
Zugrundelegung der Abrechnungsergebnisse das voraugsgegangenen
Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Im Falle xxxxxx Erhohung oder Senkung
von Betriebskosten sind die Vorauszahlungen neu festzusetzen.
5. Sofern eine Brutto- oder Teilinrklusivmiete vereinbart ist, ist der
Vermeiter berechtigt fur in der Miete beihaltete Betriebskosten
Erhohungen anteilig umzulegen. Vereinbarungen nach Section 5 bleiben
von dieser Festlegung unberuhrt.
6. Werden offentliche Abgaben neu eingefuhrt oder entstehen Betriebskosten
neu, so ist der Mieter verpflichtet, vom Zeitpunkt der Entstehung an,
den anteiligen Mehrebetrag zu bezahlen.
7. Fuhrt der Vermieter Wertverbesserungen oder andere bauliche Anderungen
surch, so xxxx xx eine Erhohung der jahrlichen Miete um elf von Hundert
der fur die Mietsache aufgewendeten Kosten verlangen. Entsprechendes
gilt fur offentlich-rechliche Verpflichtungen, die das Grundstuck
betreffen, bei einer Erfullung durch den Vermieter.
SECTION 4
ZAHLUNG DES MIETPREISES
1. Der Mietpreises ise spatestens am 3. Werktag eines jeden Monats an den
Vermeiter oder an die von ihm sur Entgegennahme ermachtigten Person
oder bezeichnete Stelle (Bankkonto)
DER MIETER ERTEILD DEM VERMEITER EINE EINSUGSERMACHTIGUNG FUR DIE
MIETZAHLUNGEN, WELCHE DIESEM VERTRAG BEILIEGT.
kostenfrei im voraus zu zahlen. Die Nebenkosten sind zugleich mit em
Mietzins su entrichten. Dies gilt auch fur den Fall, daB
Nutzungsentschadigung geschuldet ist. Fur die Rechtzeitigkeit der
Zahklung kommt es niht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des
Geldes an, es sei dann, den Mieter trifft am verspateten Geldeingang
kein Verschulden.
Bei verspateter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, neben
Verzugszunsen auch Mahnkosten in Hohe von DM ________ je Mahnung
zu erheben.
2. Die vereinbarten Betriebskisten sind bei Anfall vom Mieter auch dann zu
entrichten, wenn die Gegenleistung (etwa wegen vorzeitigen Auszuges)
nicht in Anspruch genommen wird.
SECTION 5
MIETPREISSTEIGERUNGEN
Bezuglich des Meitpreises zu Section 3 wird folgendes vereinbart
(z.B.Wertsichernungsklausel, nur gultig, wenn von der Landesdzentralbank
genehmigt):
WERTSICHERNUNGSKLAUSEL - SIEHE ANLAGE 7
SECTION 6
AUBERORDENTLICHE KUNDIGUNG
Der Vermieter kann das Mietverhaltnis ohne Einhaltung einer Knudigungsfrist mit
sofortiger Wirkung in folgenden Fallen kundigren:
1. ween der Mieter uneachtet einer Abmahnubg des Vermierters, einen
vertragswidrigen Gebrauch der Mietraume forsetzt, der die Rechte des
Vermieters in erheblichem XxXx verletzt, insbesondere wenn der Meiter
den Gebrauch der Mietraume unbefugt einem Dritten uberlaBt oder die
Mietraume oder das Gebaude durth vertragswidrigen Gebrauch oder
Vernachlassigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gerahrdet.
2. Wenn der Mieter
a) fur zwei anfeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des
Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Meitzinses
im Verzug ist, oder
b) in einem Zeitraum, der sich uber mehr als zwei Jahre
erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Hoho eines
Betrages in Verzug gekommen in solchem XxXx verletzt, baB dem
anered Teil die fortetzung des Mietverhaltnisses nicht
zugemutet werden kann.
3. wenn der Mieter seine Verpflichtungen schuldhaft in solchem XxXx
Verletzt, daB dem andered Teil die Fortsetzung des Mietverhaltnisses
nicht zugemutet werden kann.
4. wenn xxxx das Vermogen des Mieters das Konkurs-oder Vergleichsverfahren
eroffnet wird.,
5. ABWEICHEND VON NR. 2 VEREINBAREN DIE PARTEIEN FUT DIE FRISTOLSE
KUNDIGUNG WEGEN ZAHLUNGSVERZUG:
Die ubrigen fristlosen Kundogungsgrunde bleiben hiervon uberuhrt.
XXXXXXX 0
XXXXXXX XXX XXXXXXXXX
0. Die angemieteten Raumlichkeiten einschlieBlich der Zufahrtswege,
AuBenanlagen, Gemeinschaftsanlagen, sowie das Inventar sind mangelfrei,
mit Ausnahme folgender Xxxxxx:
DIE UBERGABE ERFOLGT BESENREIN UND SAUBET. FUR VERANDERUNGEN UND
AUSBAUTEN SIEHE ANLAGE 8.
Der Vermieter verpflichtet sich, vor dem Einzug des Mieters oder, falls
dies nicht moglich ist, bis spatestens zum ____folgende Arbeiten in den
Mietraumen vornehmen zu lassen:
SIEHE ANLAGE 8.
Der mieter verpflichtet sich, vor seinem Einzug oder, falls dies nicht
moglich ist, bis spatestens zum ____folgende Arbeiten in den Mietraumen
vornehmen zu lassen:
SIEHE ANLAGE 8.
2. (Offentlich-rechtliche Auflagen zur Nutzung der Mietsache,
insbesobndere nach oder gewerbepolizeilichen Vorschriften, hat - gleich
an wen sie ergehen - der Mieter aud eigene Kosten zu erfullen, soweit
die Auflagen in der Person oder in der Art des Mieers begrundt sind.
SECTION 8
BENUTZUNG DER MIETRAUME, UNTERVERRNIETUNG
1. Der Mieter darf die Mietraume zu xxxxxx, als den in Section1 bestimmten
Zwecken nur mit Erlaubnis des Vermieters benutzen.
2. Der Mieter ist ohne ausdruckliche Erlaubnis des vermieters weder zu
einer Untervermietung der Mietraume noch zu einer sonstigen
Gebrauchsuberlassung an Dritte, ausgenommen besuchsweise sich
aufhaltende Personen, berechtigt. Die Erlaubnis gilt nur fur den
einzelnen Fall und kann bei wichtigem Xxxxx widerrufen werden. Der
Vermieter ist berechtit, einen angemessenen Untermietzuschlag zu
erheben.
3. Tiere jeglicher Art durfon NUR MIT ERLAUBNIS DES VERMIETERS gehalten
werden. Die Erblaubnis kann widerrufen werdon, wenn Unzutraglichkeiten
eintreten. Der Mieter haftet fur alle durch die Tierhaltung
wntstandenen Schanden. Das Futtern von Tauben ist verboten.
SECTION 9
VERKAUFSRAUME
Fur den Fall, daB ein Verkaufsraum Gegenstand des Vertrages ist, darf der Mieter
nicht wahrend der Mietzeit den Geschaftsbetrieb in dem vermieteten Raum ganz
oder teilweise einstellen oder den Geschaftszweig wechslen.
Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt
Zu fordern.
Die zusatzlichen Rechte des Vermieters demaB Section 6 diesee Vertrages bleiben
davon underuht.
SECTION 10
ANBRINGUNG VON SCHILDERN USW.
1. Die Wandflachen an oder im Haus auBerhalb der Mietrauem sinc nicht
mitvermietet.
2 Das Anbringen von Schildern, Aufschriften, Markisen und Vorrichtungen
zu Reklamezwecken sowie das Aufstellen von Schaukasten und
Warenautomaten ist nur in ortsublicher und angemessener Xxxxx und nut
fur eigene Zwecke des Mieters nach vorheriger Erlaubnis des gestattet.
Erforderliche behordliche Erlaubnisse sind vom Mieter einzuholen.
3. Der Mieter haftet fur alle Schaden, die Zusammenhang mit Anlagen dieser
Art entstehen. Er ist verpflichtet, bei Beendogung des
Mietverhaltnisses den fruheren Zustand wieder herzustellen.
SECTION 11
BENUTZUNG DER GARAGEN UND STELLPLATZE
1. Det Mieter darf Kraftfahrzeuge, Kraftrader, Motorroller sowie Fahrrader
mit Hilfsmotor (Mopeds u.a.) nur auf den hierzu bestimmten und von ihm
angemieteten Stellplaztzen oder Garagen abstellen. Die Bebutzung des
nichtvermieteten Hofraums, oder von ein- und Durchfahrten neirzu ist
nicht zulassig.
2. Die Bebutzung der Garagen und Stellpletze als Lagerplatz ist untersagt.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die einschlagigen behordlichen
Bestimmungen betreffend der "Garagen- und Einstellplatze" zu beachten
sowie eine Vernreinigung der Boden durch Ol und Benzin zu vermeiden.
4. Der Mieter haftet fur alle Schaden, die bei der Benutzung der Garage -
des Stellplatzes oder infolge Nichtbeachtung vorstehender oder
behordlicher Vorschriften durch ihn selbst, siene Angestellten oder
Beauftragten oder durch sonstige Persones, denen er die Benutzung
seiner Kraftahrzeuge gestattet hat, verursacht werden.
XXXXXXX 00
XXXXXXXXXXXXXX XXX XXXXXXXXX
0. Der Mieter hat in den Mietraumen fur gehorige Reinigung, Luftung und
Heizung zu xxxxxx und die Raume sowie die xxxxx befindlichen Anlagen
und Einrichtungen pfleglich zu behandeln; er hat auch die in den
Mietraumen vorhandenen Wasserzu- und AbfluBleitungen in Winter vor den
Einfrieren zu schutzren. Die Mietraume sind von Ungeziefer
freizuholten.
2. Der Mieter ist verpflichtet, Veranderungen und schaden an und in den
Mietraumen an und im Gebaude sowie auf den Grundstuck zu beseitigen,
wenn sie von ihm, den zu seinem Hausstand gehorenden Personen,
Untermieter(n), Besucher(n), Lieferanten oder Xxxxxxxxxx(n) schuldhaft
verursacht wurden. Der Vermieter ist beweispflichtig fur den Eintritt
der Veranderung oder des Schadens gegenuber dem Zustand bei
Vertragsbeginn. Der Mieter hat zu beweisen, daB die Veranderung oder
der Schaden von ihm nicht zu vertreten oder auf einen vertragsgemaBen
Gebrauch zuruckzufuhren ist.
3. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schonheitsreparaturen
(das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wande und Decken, das
Streichen der FuBoden, Heizkorper einschlieBlich Heizrohre, der
Innenturen sowie der Fenster und AuBenturen von innen) in den
Mietraumen in angemessenen Zeitabstanden auszufuhren. (Als angemessene
Zeitabstande gelten fur NaBraume 3 Jahre, fur sonstige Xxxxx 0 Xxxxx,
xxx Xxxxxxxxxx (Xxxxxx, Garagen, Lager n.a.) 8 Jahre)
4. Der Mieter ist verpflichtet - ohne Rucksicht auf ein etwaiges
Verschulden - die Kosten der Instandhaltung von Rolladen, Licht- und
Klingelanlagen, Warmemesser, Heizkorperventile, Xxxxxxxxx, Wasserhahne,
Siphons, Klosetts, Xxxxx- und AbtluBbecken, Ofen, Xxxxx, Gas- und
Elektrogerate, Badeeinrichtungen nod Warmwasserbereitungsanlagen sowie
zerbrochene Glasscheiben zu tragen bis zu einem Instandsetzungsaufwand
von 300,-- DM je sachich abgegrenzten Schaden und einen Aufwandsbetrag
von 1500,-- DM in ienem Kalenderjahr.
5. Jeden in den Mietraumen entstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er
nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzuglich dem
Vermieter anzuzeigen. Fur einen durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.
SECTION 13
VERANDERUNGON AN UND IN DEN MIETRAUMEN DURCH DEN MIETER
1. Veranderungen an und in den Mietraumen, insbesondere Um- und Einbauten,
Installatiin und dergl., durfen nur mit ausdrucklicher Erlaubnis des
Vermieters vorgenommen werden. Die Erlaubnis xxxx xxxxx abhangig
genacht werden, daB der Mieter sich zur volligen oder teliweisen
Wiederhrrstellung des fruheren Zustandes im Falle seines Auszuges
verpflichtet.
2. Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Meitraume versehen hat,
bei der Beendigung des Mietverhaltnisses wegnehmem, hat er sie zunachst
dem Vermieter zur Ubernahme anzubieyen. Wenn der Vermieter die
Einrichtungen ubernehmen will, hat er dem Mieter die Herstellungskosten
abzuglich eines angemessenen Betrages fur die Abnutzung zu erstatten.
Machtt der Vermieter von diesem Recht keinen Gebrauch und nimmt der
Mieter die Einrictungen weg, so ist der Mieter zur Wiederherstellung
des ursprunglicheri Zustandes verpflichtet.
3. Der Mieter bringt folgende Gas- nod Elektrogerate in die Raume ein:
Weiter Gerate durfen nur mit Erlaubnis des Vermieters angeschlossen
werden. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn das vorhandene
Leitungsnetz eine zusatzliche Belastrung nicht aushalt und der Mieterrw
es ablehnt, die Kosten fur eine entspreshende Anderung des Netzes zu
tragen. Erweist sich infolge einer erhohten Inanspruchnahme des
leitungsnetzes fur Gas oder elektrischen Xxxxx im Xxxxx eine Vertarkung
der vorhandenen Zn oder- Steigleitungen notwendig, so verpflichtet sich
der Mieter, einen Mietaufschlag von jahrlich 11% der vom Vermieter
aufgewendeten Bau- und Einrichtungskosten in monatlichen Teilbetragen
zu zahlen.
SECTION 14
BAULICHE VERANDERUNGEN UND AUSBESSERUNGEN DURCH DEN VERMIETER
1. Der Vermitere darf Ausbesserungen und bauliche Veraanderungen, die zur
Erhaltung der Mietraume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur
Beseitigung xxx Xxxxxxx notwendig werden, auch ohne Zustimmung des
Mieters vornehmen. Dies gilt auch fur Arbeiten oder bauliche MaBnahmen,
die zwar nicht notwendig, aber zwecmaBig sind, insbesnodere der
Modernisierung des Wohngebaudes oder der Einsparung von Heizenergie
dienen. Der Mieter hat die in Betracht kommenden Ranme zuganglich zu
halten und darf die Ausfuhrung der Arbeiten nicht hehindern.
2. Soweit her Mieter die Arbeiten dulden muB, kann xx xxxxx den Mietzins
mindern, noch Schadenersatzverlangen. Diese Rechte stehen ibm nur zu,
wenn durch diese MaBnahmen der Gebrauch der Mietraume ganz oder
uberwiegend unmoglich gemacht wird.
SECTION 15
SCHADENSERSATZ AUFRECHNUNG GEGEN DEN MIETPREIS, ZURUCKBEHALTUNG DES MIETPREISES
1. Die verschuldensunabhangige Haftung des Vermieters fur bei
VertragsabschluB vorhandene Sachmangel ist ausgeschlonssen, Section 538
Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Der Vermieter haftet nicht fur Schaden, die dem Mieter an den ihm
gehorenden Waren und Einrichtungsgegenstanden durch
Feuchtigkeiteinwirkung entstehen, gleichgultig xxxxxxx Art, Herkunft,
Xxxxx und welchen Umfanges die Feuchtigkeiteinwirkung ist, es sei denn,
daB der Vermieter den Schaden vorsatzlich oder xxxx fahrlassig
herbeigefuhrt hat.
3. Der Vermieter bezieht Trinkwasser aus einemoffentlichen Versorgungsnetz
zyu den Allgemeinen Bedingungen fur die Versorgung mit Xxxxxx
(AVBWasserV) und leitet dieses Trinkwasser dem Meiter weiter. Das
Wasserversorgungsunternehmen haftet bei Unterbrechungen der
Wasserversorgung und bei UnregelnmaBigkeiten in der Belieferung dem
Mieter gegenuber in xxxxxxxx Xxxxx wie dem Vermieter. Eine faruber
hinausgehende Haftung unernimmt das Wasserversorgungsunternehmen weder
dem Kunden noch Dritten gegenuber. Der Mieter wird aus unerlauber
Handlung keine weitrergehenden Schadensersatzanspruche gegenuber dem
Wasserversorgungs-Unternehmen geltend xxxxxx, als in den Absatzen 1 bis
3 der Haftungsregelung Section 6 ABVwasserV vorgesehn ist. Einen
entstandenen Schaden hat der Geschadigte unverzuglich dem
ersatzpflichtigen Versorgungsunternehmen mitzuteilen.
4. Eine Aufrechnung gegun die Miete mit einer Gegenforderung, die nicht
aus dem Mietverhaltnis begrundet ist, wird ausgeschlossen, soweit die
Gegenforderung nicht unbestritten, bereits rechtskraftig festgestellt
oder in einem gerichlichen Verfahren entscheidungsreif ist.
5. Die Ausubung des Zuruckbehaltungsrechts des Mieters ist auf Forderungen
aus dem Mietverhaltnis beschrankt.
SECTION 16
VERMIETERPFANDRECHT
Der Mieter erklart, daB die bei seinem Einzug in die Meitraume eingebrachten
Sachen sein freies Eigentum und nicht gepfandet oder verpfandet sind, mit
Ausnahme folgender Gegenstande:
XXXXXXX 00
XXXXXXXX XXX XXXXXXXXX
0. Dem Vermieter oder seinem Beauftragten oder beiden steht in
angemessenen Abstanden oder aus besonderem AnlaB die Besichtigung der
Mietraume zu verkehrsublicher Tageszeit an Werktagen frei. In Fallen
dringendcr Gafahr ist ihm das Betreten der
Mietraume zu jeder Zeit zu gestatten.
2. Der Mieter hat die Besichtigung der Mietraume im Falle der Beendigung
des Mietverhaltnisses zwecks anderweitiger Vermietung oder bei
beabsichtigtem Verkauf des Grundstuckes zu verkehrsublicher Tageszeit
nach vorheriger rechtzeitiger Ankundigung an Werktagern zu gestatten.
3. Der Mieter muB xxxx xxxxxx, daB die Meitraume auch in seiner
Abwesenheit betreten werden konnen.
SECTION 18
HAUSORDNUNG
1. Die Hausordnung auf Seite 8 dieses Mietvertrages ist Bestandteildiese
Vertrages.
2. Dem Vermeiter ist es gestattet, zusatzliche oder abweichende Regelungen
fur die Benutzung gemeinschaftlicher einrichtungen, die Reinigung, die
Aufrechterhaltung xxx Xxxx und Ordnung im Xxxxx usw. Zu treffen, wenn
dadruch nicht die uruspruchglich eingeraumten Gebruachsrechte
wesentliche Einschrankungen erfahren.
3. Der Mieter ise verpflichtet, die offenlichen StraBen, Gehsteigflachen
und FuBwege am und zum Haus sowie die Zugangswege, Durchgange und
Treppen nach den ortspolizeilichen Vorschriften im vom Vermieter
festgelegten Turnus zu reinigen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, das Sandstrunen bei winterflatte, sowie
die Xxxxxx- und Eisbeseitigung nach den gesetzlichen Bestimmungen und
ortspolizeilichen Vorschriften auf den offentlichen Gehsteigflachen und
FuBwegen am Xxxxx und zum Haus sowie auf den Augangswegen, Durchgangen
und Treppen im vom Vermieter festgelegten Turnus durchzufhren.
SECTION 19
BEENDIGUNG DES MIETVERHALTNISSES
1. Bei Mietende hat der mieter dam Vermieter samtliche Schlusel
auszuhandigen und die Meitraume sowie das Inventar im vertragsgemaBen,
gebruachsfahigen Zustand (vgl. Section 12) zuruckzugeben.
2. Insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die Raume zu reinigen,
von ihm verlegte oder surch Vereinbarung ubernommene Bodenbelage sowie
Tepeten an den Wanden und Decken zu entfernen und Beschadigungen an
Unterboden und Wand-oder Dekenputz und am Inventar zu beheben.
3. Endet das Meitverhaltnis vor Eintritt der Verpflichtung zur
Durchfuhrung de Schonheitsreparaturen gem. Section 12 Ziff. 3, so ist
der Mieter verplichtet, die anteiligen Kosten fur die
Schonheitsreparaturen aud Xxxxx eines Kostenvoranschlages eines vom
Vermieter auszuwahlenden Maler-Fachbetreibes an den Vermeiter nach der
folgenden MaBgabe zu zahlen:
Leigen die Schonheitsreparaturen der Wnade und Decken fur die NaBraume
(Kuche, Bad und WC) wahrend der Mietzeit xxxxxx als 1 Xxxx zuruck, so
zahalt der Mieter 33%, liegen sie xxxxxx als 2 Jahre zuruck, 66%.
Liegen die letzten Schonheitsreparaturen fur die sonstigen Raume
wahrend der Mietzeit xxxxxx als 1 Xxxx zuruck, so zahlt der Mieter 20%
der Kosten auf Xxxxx dieses Kostenvoranshalges an den Vermieter, liegen
sie xxxxxx als 2 Jahre zuruck, 40%, xxxxxx als 3 Jahre 60%, xxxxxx als
4 Jahre 80%. Die anteiligen Kosten fur die Schonheitsreparaturen der
Fenster, Turen und Heizkorper betragen bei einer Mietzeit xxx xxxxxx
als einem Jahr 16% der Gesamtkosten, bei einer Mietzeit xxx xxxxxx als
2 Jahren 33%, bei einer Mietzeit xxx xxxxxx als 3 Jahren 50%, xxx
xxxxxx als 4 Jahren 66%, xxx xxxxxx als 5 Jahren 83%.
Die Fristen des Section 12 Ziff. 3 beginnen, unabhangig davon, ob die
Raume renoviert oder unrenoviert ubergeben wurden, ab Beginn des
Mietverhaltnisses zu laufen.
DER MIETER IST BERECHTIGT, DIE ZAHLUNGEN DER ABNUTZUNGSENTSCHADIGUNG
DURCH FACHGERECHTE VORNAHME DER ARBEITEN ABZUWENDEN.
4. Der Meiter hat die enforderlichen Arbeiten bis zur Beendigung des
Mietverhaltnisses durchzufuhren. Great er mit diesen in Verzug, so ist
der Vermieter berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung die Arbeiten auf Kosten des Mieters ausfuhren zu
lassen.
SECTION 20
VORZEITIGE BEENDIGUNG DES MEITVERHALTNISSES
Endet das Mietverhaltnis durch fristlose Kundigung des Vermieters, so haftet der
Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit fur den Mietausfall, der durch
das Leerstehen der Mietraume oder dadurch entsteht, daB im Falle der
Neuvermietung nicht der bisherige Mietzins erzielt werden kann.
SECTION 00
XXXXXXXXXXXXXX XXX XXXXXXXXXXXXXXX
Xxx Sicherstellung aller Verpflichtungen aus dem Mietverhaltnis stellt der
Mieter eine Kaution von DM 30.000,00 als Bankburgschaft an den Vermieter. Nach
Beendigung des Meitverhaltnisses erhalt der Mieter nach Erfulling aller
vertraglichen Vereinbarungen diese Kaution zuruckerstattet.
SECTION 22
PERSONENMEHRHEIT AUF DER MIETERSEITE
1. Mehere Persones als Mieter haften fur alle Verbindlichkeiten aus dem
Meitvertrag als Gesametchuldner.
2. Soweit Willenserklarungen gegenuber xxxxx Mietern gelten sollen, mussen
se von oder gegenuber xxxxx Mietern abgegeben werden. Die Mieter
bevollmachtigen sich jedoch gegenseitg jederzeit frei widerruflich zur
Entgegennahme von Erklarungen des Vermieters. Die Vollmacht erstreckt
sich auf die Entgegennahme von Kundigungen, nicht jedoch auf die
Erklarung einer Kundigung oder auf eine Aufhebung des Mietvertrages.
SECTION 23
ANDERUNG DES VERTRAGES
Nebenabreden, Andderungen und Erganzungen des Vertrages bedurfen der
Schriftform.
SECTION 24
ERFULLUNGSORT
Erfullungsort fur alle sich aus siesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist
der Ort der Mietsache nach Section 1.
SECTION 25
SONSTIGE VEREINBARUNGEN
(Erlaubnis zur Untervermietung, Anbringung von auBenreklame, Veranderungen in
und an den
Mietraumen, Vereinbarungen uber Baukostenzuschusse, die Kosten des Xxxxx- und
Gasverbrauches bei gemeinschaftlichem Xxxxxx usw.)
Zu Diesem Mietvertrag gehoren folgende Anlagen:
Zu Section Anlage Nr. Thema
1.1 1 Mietflachenberechnung
1.1/1.2 2 Grundrisse
1.1/1.2 3 Betriebsbeschreibung
1.4 4 Xxxxxxxxxxxxxx
0 0 Xxxxxxxx/Xxxxxx
0, 0X 0 Xxxxxxx 0 Zu Section 27, II. BV
Aufstellung von Betriebskosten A 185
5 7 Wertsicherunhsklausel
7 8 Zustand u. Absbau der Mietraume/
Baubeschreibung
8 9 Untervermietung
10 Konkurrenzschutz
11 Einzugsermachtigung
SECTION 26
WERKSAMKEIT DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Durch etwige Ungultigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird
die Gultgkeit der ubrigen Bestimmungen nicht breuhrt.
Nurnberg, den 24 February 1999
-------------------------- --------------------------
als Vermieter Mieter
*ZUTREFFENDES BITTE UNTERSTREICHEN BZW. AUSFULLEN