Erfüllungsort Vzorová ustanovení

Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Lieferung ist der in dem Ort der Übergabe des Gegenstands der in der Bestellung genannten Vertrag. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Bühler CZ. Nutzen und Gefahr des bestellten Vertragsinhaltes gehen in jedem Fall erst mit Ablieferung an dem auf der Bestellung vermerkten Erfüllungsort auf Bühler CZ über. Bei der Auslieferung und Transport der Lieferungen ist den Weisungen von Bühler CZ zum Transport und Versicherung Folge zu leisten. Der Lieferant haftet für durch falsche Verpackung verursachte Schäden sowie für beim Transport und vorübergehenden Einlagerung entstandene Schäden. Teil-, Rest-, Voraus-, Mehr- und Minderlieferungen sind zwingend als solche zu bezeichnen und sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx CZ zulässig. Auf den Lieferpapieren sind folgende Angaben zu machen: Bühler Bestell Nr., SD-Nummer, Bühler Artikel Nr., Anzahl Packstücke und Abmessungen, Gesamtbruttogewicht. Direktlieferungen an den Kunden von Xxxxxx CZ müssen in neutraler Verpackung erfolgen. Der Sendung sind keine Lieferpapiere beizulegen und weder innen noch aussen auf der neutralen Verpackung anzubringen. Gesellschaft Bühler CZ ist in der Haftungsfrist berechtigt die Beschwerden auf Mängel ohne Verjährungsfrist für Ansprücheaufwendung einzureichen. Besonders keine Bezahlung, die Gesellschaft bezahlt, vorstellt keine Anerkennung in Bezug auf die Menge, den Preis und die Qualität und in keiner Weise beeinträchtig das Recht der Gesellschaft Xxxxxx CZ ihre Ansprüche zu verfolgen. Der Lieferant gewehrleistet, dass von ihm gelieferte Xxxx zwei Jahre nachdem es mit ihrer Verwendung begonnen wurde, frei von Mängeln sein muss. Der Lieferant muss alle bis Ende der Gewährleistungsfrist durch die Gesellschaft Bühler reklamierte Mängel entfernen umgehend nach erster Meldung und ohne irgendeine Kosten für die Gesellschaft Xxxxxx CZ. Nach der Mangelreparatur beginn die Gewährleistungsfrist und Frist für Reklamation des reparierten und/oder ersetzen Teil erneut laufen. Wenn der Lieferant seine Gewährleistungsverpflichtung nicht oder nicht ganz oder mit der Verspätung einhält, ist die Gesellschaft Bühler CZ berechtigt auf Grund eigenes Ermessen auf richtiger Mangelbeseitigung behaupten, die Mangel auf Lieferantenkosten durch dritte Seite entfernen lassen oder Preissenkung fordern oder gelieferte Ware zurückgeben damit, dass der Lieferant irgendeine Bezahlung oder Bezahlungen, die schon durchgelaufen haben, zurückkehrt. Weiter reserviert si...