Lieferfristen Vzorová ustanovení

Lieferfristen. Die von Bühler CZ in der Bestellung bestimmten Lieferfristen sind verbindlich. Der Lieferant hat Xxxxxx CZ umgehend zu informieren, falls die Einhaltung der Lieferfristen verhindernde Umstände eintreten. Die Lieferfristen beziehen sich auf die Lieferung des Vertragsgegenstandes am Erfüllungsort. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen kann Xxxxxx CZ auf der Vertragserfüllung bestehen oder jegliche weitere Lieferungen ohne Verlängerung der Lieferfrist ablehnen. Auf jeden Fall hat der Lieferant Xxxxxx CZ einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Lieferverzug ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Werts der vom Verzug betroffenen Bestellung für jede angefangene Woche zu zahlen, nicht jedoch mehr als 5 % des Gesamtwerts der Bestellung. Durch die Zahlung der Vertragsstrafe wird der Lieferant nicht von der weiteren Einhaltung des Vertrags entbunden. Xxxxxx CZ hat Anrecht auf Beanspruchung Bezahlen irgendwelchen weiteren Schäden.