Rechnungsstellung und Fälligkeit Vzorová ustanovení

Rechnungsstellung und Fälligkeit. Jede Lieferung wird sofort nach Absendung in Form einer gesonderten Rechnung in zweifacher Ausfertigung für jede einzelne Bestellung in Rechnung gestellt. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird und unter der Voraussetzung, dass die vertragsgemäße Lieferung keine Mängel aufweist und der Liefergegenstand sowie die damit verbundenen Unterlagen dem Vertrag entsprechen, ist die entsprechende Rechnung binnen 60 Tagen ab Zugang fällig. Die Barzahlung von Sendungen bei ihrer Lieferung oder Wechsel sind unzulässig. Der Lieferant wird Xxxxxx CZ jegliche Änderungen der Zahlungsangaben rechtzeitig und schriftlich mitteilen.