Abnahmekriterien des Gesamtsystems Musterklauseln

Abnahmekriterien des Gesamtsystems. Die Abnahme des Gesamtsystems erfolgt durch die Auftraggeberin, welche gemeinsam mit der begleitenden Agentur UVA die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen überprüft. Teilabnahmen von Leistungen sind möglich (vgl. Kap. 8. und EVB- IT-Erstellungsvertrag Ziffer 8 Lfd. Nr. 1.).