Absage eines Termins. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient/die Klientin verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient/die Klientin diese Regelung.
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Samples: Coaching and Consulting Agreement
Absage eines Termins. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose ko- stenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern Coachingpart- nern einvernehmlich vereinbart. Der Klient/die Klientin Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen Beratungsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins Ter- mins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient/die Klientin Klient diese Regelung.
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Samples: Consulting Agreement
Absage eines Termins. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern Coachingparteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient/die Klientin Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient/die Klientin Kunde diese Regelung.
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