Aktienregister; Beschränkungen der Übertragbarkeit Musterklauseln

Aktienregister; Beschränkungen der Übertragbarkeit a) Für die Namenaktien wird ein Aktienbuch geführt. Darin werden die Eigentümer und Nutzniesser mit Namen und Vornamen, Wohnort, Adresse und Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen mit Sitz) eingetragen.