Angebot und Verkauf von Waren und Gutscheinen Musterklauseln

Angebot und Verkauf von Waren und Gutscheinen. 2.1. Der Verkauf an den Vorverkaufsstellen und an den Kassen der SKD erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des Besucherservices genannten Zeiten. 2.2. Der Verkauf von Waren erfolgt grundsätzlich nur zu haushaltsüblichen Mengen. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Waren im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Gesamtanzahl bei mehreren Bestellungen. Die SKD und der Besucherservice sind somit berechtigt, in Einzelfällen die Anzahl der zu verkaufenden Waren pro Käufer zu beschränken. 2.3. Durch die Bestellung bzw. den Kauf von Waren und Gutscheinen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer und den SKD zustande. Der Besucherservice ist nicht für die Inhalte oder die Qualität der Waren der SKD verantwortlich.