ARBEITSNORMEN Musterklauseln
ARBEITSNORMEN. Die Prinzipien des UN Global Compact beruhen auf der Erklärung der ILO über die grundlegenden Rechte bei der Arbeit von 1998. Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten, dass sie jede Anwendung von Zwangs- oder Pflichtarbeit verbieten. Beschäftigung ist stets freiwillig, und Mitarbeiter sollen das Unterneh- men unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist verlassen können. Lieferanten müssen mindestens die geltenden Lohn- und Arbeitszeitgesetze erfüllen inklusive aller Verordnungen über Mindestlöhne Überstundenzuschläge, Stücklöhne und andere Entschädigungen sowie gesetzlich vorgeschrie- bene Leistungen gemäß der ILO Übereinkom- men „Zwangsarbeit“ (C 29, 1930) und „Abschaffung der Zwangsarbeit“ (C 105, 1957). Vattenfall erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich gemäß der Kinderrechtskonvention sowie der ILO Konventionen zu „Mindestalter“ (C 138, 1973) und „Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ (C 182, 1999) gegen jede Form von Kinderarbeit einsetzen. Darüber hinaus erwartet Vattenfall von seinen Lieferanten, junge Mitarbeiter davor zu schützen, Arbeiten auszuführen, die Gefahren bergen oder die Ausbildung des Kindes behindern. Vattenfall erwartet auch von seinen Lieferanten, sich an gesetzlich anerkannte Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz zu halten. „Gleichheit des Entgelts“ (C 100, 1951).
ARBEITSNORMEN. Die Arbeitsnormen beruhen auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im folgenden Text wird auf die einzelnen Übereinkommen verwiesen. Wo Klarstellungen zu den IAO-Übereinkommen erforderlich sind, folgt Green Workwear den IAO-Empfehlungen und der bestehenden Rechtsprechung.
ARBEITSNORMEN. Arbeitsnormen, die auf den grundlegenden Übereinkommen und den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ("International Labor Organisation" – "ILO", mehr auf ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇--▇▇/▇▇▇▇▇.▇▇▇), unter Berücksichtigung der FLA-Bestimmungen (Fair Labor Association, mehr auf: ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/) und der bindenden Vorschriften, wie auch der Gesetzgebung für die Unternehmenstätigkeit, basieren.
ARBEITSNORMEN i. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren und
ii. keine Form der Zwangsarbeit, der Kinderarbeit und der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung tolerieren.
