Ausgliederung Musterklauseln

Ausgliederung. Hier handelt es sich um das so genannte „Bad Bank“ Konzept. Vermögen und/oder Verbindlichkeiten der betroffenen Bank werden in Zweckgesellschaften zum Abbau übertragen. Auch hier kommt es für ▇▇▇▇▇▇/Gläubiger zu einem Wechsel des Vertragspartners/Schuldners.
Ausgliederung. Die Siemens AG als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes ("UmwG") den in § 5.1 und § 5.2 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrags spezifizierten Teil ihres Vermögens (nachfolgend das "Auszugliedernde Vermögen") als Gesamtheit auf die HC GmbH als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der HC GmbH an die Siemens AG gemäß § 10 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrags.
Ausgliederung. (§ 1). 35 7.1.2 Ausgliederungsstichtag (§ 2) 35 7.1.3 Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz (§ 3) 36
Ausgliederung. Gemäß § 68 Abs. 1 Hpt. [Gesetz Nr. CCXXXVII von 2013 über die Kreditinstitute und Finanzunternehmen] darf die Bank Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihren als Kreditinstitut vorgenommenen Finanzdienstleistungs- und ergänzenden Finanzdienstleistungstätigkeiten sowie Tätigkeiten, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, bei denen eine Verwaltung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten erfolgt, unter Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz ausgliedern. Die von der Bank ausgegliederten Tätigkeiten und die Namen der Gesellschaften, die diese Tätigkeiten verrichten, enthält die Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien vereinbaren, dass Änderungen des Bereichs der ausgegliederten Tätigkeiten und der Personen, die ausgegliederte Tätigkeit verrichten, nicht als für den Kunden nachteilige Änderungen gelten.