Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassa- und Skiliftpersonals auszuweisen.
Ausweispflicht. Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, nicht abgelaufenen Personalausweis auszuweisen. Zudem hat er seine Telefon‐Nr., aktuelle Mobil‐Nr., Adresse des Einsatzortes des Mietgegenstandes, falls diese von der gemeldeten Adresse abweichend, anzugeben. Bei nicht vollständiger Datenangabe kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Erbringung seiner Leistungen ausüben und nach erfolgloser Aufforderung an den Mieter, vollständige Angaben zu machen, vom Vertrag zurücktreten.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahnpersonals auszuweisen.
Ausweispflicht. 2.1 Unsere Auftraggeber und auch die Firma Ecko GmbH. setzen zum Großteil die Personaldokumentationssoftware Ishap ein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen aller auf der Baustelle zum Einsatz gelangenden Arbeitnehmer spätestens 14 Arbeitstage vor dem jeweiligen Arbeitsbeginn an uns zu senden.
2.2 Der AG wird nach Vorliegen der o.a. Unterlagen bei Notwendigkeit einen Ishapcard Zentral-Ausweis erstellen und dem Auftragnehmer übermitteln. Der Auftragnehmer hat vor dem ersten Arbeitsbeginn mit dem Ausweis und einem gültigen amtlichen Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis; Führerschein ist kein Ausweis) in der Bauleitung zu erscheinen, wo die Identität überprüft wird. Der Zentralausweis ist während der gesamten Leistungserbringung auf der Baustelle zu tragen, widrigenfalls der Arbeitnehmer von der Baustelle verwiesen werden kann.
2.3 Wenn die erforderlichen Unterlagen von Arbeitnehmern bei Arbeitsbeginn zwar vorgelegt werden, diese aber noch nicht mittels Ishap oder Email hinterlegt sind, steht es der Bauleitung frei, den jeweiligen Arbeitnehmer entweder von der Baustelle zu verweisen bis der Auftragnehmer die Erfassung der Unterlagen in der Software durchgeführt hat oder diese Erfassung anstelle des Auftragnehmers selbst vorzunehmen und einen Baustellenausweis zu erstellen und für diese Leistung dem Auftragnehmer € 200,- plus USt. pro Arbeitnehmer zu verrechnen.
2.4 Sofern Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer ohne gültigen Ausweis auf der Baustelle angetroffen werden, wird dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von € 2.000,- pro Arbeitnehmer und Tag, an welchem ohne gültigen Ausweis gearbeitet wurde, verrechnet. Zusätzlich hat der Auftraggeber das Recht, jeden Auftragnehmer ohne Ausweis von der Baustelle zu verweisen.
2.5 Sollte nichts anderes vereinbart sein, werden die Kosten für Überprüfung bzw. Ausweise dem Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt und spätestens bei der Schlussrechnungssumme abgezogen.
2.6 Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des mit 01.05.2011 in Kraft getretenen Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen der Mitarbeitenden der Bergbahnen sowie autorisiertem Kontrollpersonal mit einem amtlichen Ausweis sowie gegebenenfalls Studenten-/Auszubilden- den-/IV-Ausweis auszuweisen. Barcode, KeyCard, Kaufbestätigung aus dem Internet (Online- Ticket-Shop) oder Verkaufsquittung müssen vorgelegt werden können.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahn- /Kontrollpersonals mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. KeyTicket, KeyCard, Graubünden Card, Swatch-ID und die Kaufbestätigung des Ticket-Online- shops müssen ebenfalls vorliegen.
Ausweispflicht. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Ausweispflicht. Vor dem Abschluss des Mietvertrages mit dem Mieter kann der Vermieter den Mieter zur Identifizierung verpflichten, indem er dem Vermieter einen oder mehrere gültige Identitätsnachweise vorlegt.
Ausweispflicht. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber stets eine aktuelle Personalliste mit den Personen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der Dienstleistungen in den Museumsgebäuden oder im Außenbereich eingesetzt werden. Die auf der Personalliste geführten Personen erhalten vom Auftraggeber einen Ausweis. Dieser Ausweis ist jederzeit gut sichtbar an der Außenkleidung zu tragen. Personen, die nicht in der Personal-Liste aufgeführt sind oder nicht den vorgenannten Ausweis vorweisen können, erhalten keinen Zutritt auf die Grundstücke des Auftraggebers. Die Ausweise hat der Auftragnehmer spätestens mit Beendigung der Tätigkeit des Mitarbeiters beim Auftraggeber einzuziehen und dem Auftraggeber zurückzugeben.
Ausweispflicht. De verwerking van jouw persoonsgegevens