Ausweispflicht Musterklauseln

Ausweispflicht. Enthält der Studierendenausweis kein Lichtbild, gilt das landesweite Semesterticket Niedersachsen nur in Verbindung mit einem amtlichen und gültigen Personalausweis, einem Reisepass oder mit sonstigen amtli- chen und gültigen Dokumenten mit Lichtbild, die eine Person eindeutig ausweisen können und muss bei der Fahrkartenprüfung vorgezeigt werden. Soweit dies nicht erfolgt oder falsche Personalien angegeben wer- den, sind von ihm die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Semestertickets mit Lichtbild ist eine Prüfung des Lichtbildausweises durch das Verkehrs- und Betriebspersonals sowie beauftragter Dritte (z. B. Sicherheitsdienst) zulässig und der Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen der Mitarbeitenden der Bergbahnen sowie autorisiertem Kontrollpersonal mit einem amtlichen Ausweis sowie gegebenenfalls Studenten-/Auszubilden- den-/IV-Ausweis auszuweisen. Barcode, KeyCard, Kaufbestätigung aus dem Internet (Online- Ticket-Shop) oder Verkaufsquittung müssen vorgelegt werden können.
Ausweispflicht. Der Kunde muss sich beim Veranstalter mit einem amtlichen Ausweispapier (Identitätskarte / Reisepass / Fahrausweis) ausweisen. Bei fehlendem Ausweis kann der Veranstalter die Herausgabe der Mietsache verweigern. Es kann eine Depotgarantie in Form eines Ausweispapier oder Bargeld verlangt werden.
Ausweispflicht. Der Zutritt zu und die Teilnahme an den Sportangeboten sowie die Inanspruchnahme von Dienstleis- tungen ist nur mit gültigem Ausweis zulässig. Der Ausweis ist bei Kontrollen und jederzeit auf Verlangen vorzuweisen. Personen, welche keinen gültigen Ausweis vorweisen können, werden vom Angebot aus- geschlossen. Allfällig für das Angebot geschuldete Gebühren werden diesfalls nicht erlassen bzw. zu- rückerstattet.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassa- und Skiliftpersonals auszuweisen.
Ausweispflicht. Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietraum und die Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter darf den Mietraum nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck benutzen. Bauliche Veränderungen am Mietraum und dessen Installationen und dergleichen dürfen vom Mieter nicht vorgenommen werden. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht. Er oder ein von ihm bestimmter Vertreter kann während der Mietdauer persönlich anwesend sein. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassa- und Bahnpersonals auszuweisen.
Ausweispflicht. Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, nicht abgelaufenen Personalausweis auszuweisen. Zudem hat er seine Telefon‐Nr., aktuelle Mobil‐Nr., Adresse des Einsatzortes des Mietgegenstandes, falls diese von der gemeldeten Adresse abweichend, anzugeben. Bei nicht vollständiger Datenangabe kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Erbringung seiner Leistungen ausüben und nach erfolgloser Aufforderung an den Mieter, vollständige Angaben zu machen, vom Vertrag zurücktreten.
Ausweispflicht. Der Kunde hat sich auf Verlangen der Mitarbeitenden mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen. Jeder ▇▇▇▇ ist selber dafür verantwortlich, dass er ein seiner Al- terskategorie entsprechendes Ticket besitzt.
Ausweispflicht. De verwerking van jouw persoonsgegevens