Allgemein Musterklauseln
Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert
1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor.
1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zu...
Allgemein. 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete.
Allgemein. Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken: - Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich Therapieempfehlung) - Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 - Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität - Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation - Aktive Teilnahme der Versicherten Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und –maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle relevanten Bereiche der Qualitätssicherung jeweils relevante und nachvollziehbare QS-Ziele überprüft werden. Die Interpretation der Ergebnisse einzelner Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt dabei unter Berücksichtigung unterschiedlicher Risikostrukturen. Die an den Arzt gerichtete Qualitätssicherung wird vorrangig über den Feedback-Bericht geleistet. Dieser Bericht wird halbjährlich erstellt und den teilnehmenden Ärzten zugesandt. Darin werden alle relevanten Daten ausgewertet und jeweils die Daten der eigenen Praxis mit dem Durchschnitt aller teilnehmenden Praxen gegenübergestellt. Dadurch ist ein aussagekräftiger Vergleich der jeweiligen Praxis mit dem Praxisdurchschnitt möglich. Zudem werden dem DMP-Arzt allgemeine Hinweise und Fragen zur möglichen Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Verfügung gestellt. Dadurch wird der Feedback-Bericht zu einem praktischen Instrument zur Erreichung der QS-Ziele. Xxx X. Xxxx et al. haben in einer jüngeren Untersuchung auf die Unzulänglichkeiten vieler Qualitätssicherungsmaßnahmen hingewiesen, die eine zu ungenaue Verknüpfung von QS-Zielen und den klinischen Parametern aufweisen. Daher war die Absicht bei der Auswahl unserer Qualitätssicherungsziele und –maßnahmen, eine möglichst enge Verbindung von QS-Zielen und klar definierten Ergebnisparametern herzustellen. X. Xxxx et al: Avoiding Pitfalls in Chronic Disease Quality Management: A Case for the Next Generation of Technical Quality Measures, Am J Manag Care 2001; 7: 11, 1033-1043 Qualitätsindikatoren sollen Qualität messbar machen und darüber hinaus einen Anreiz darstellen, unbefriedigende Werte zu verbessern; weiterhin sollten sie es durch die Schaffung eines gemein...
Allgemein. Verbraucher- darlehensvertrag Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind im Gegensatz zu den Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen dadurch gekennzeichnet, dass sie weder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesi- chert sind, noch für den Erwerb oder die Er- haltung des Eigentumsrechts an Grundstü- cken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber fol- gende Verbraucherdarlehen vom Anwen- dungsbereich der Allgemein-Verbraucher- darlehensverträge ausgenommen: Kleindar- lehen mit einem Nettodarlehensbetrag von weniger als 200 Euro; Pfanddarlehen, bei denen sich die Haftung auf ein übergebenes Pfand beschränkt; kurzzeitige Darlehen, bei denen das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist; Arbeitgeberdarlehen; Förderdarlehen, das heißt, Verbraucherdar- lehen, die nur mit einem begrenzten Perso- nenkreis aufgrund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darle- hensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktüb- liche Sollzinssatz vereinbart sind. Beispiele: Allgemein-Verbraucherdarlehen werden typischerweise abgeschlossen, um Gegenstände des täglichen Lebens, wie etwa ein Auto, Haushaltsgeräte oder eine Reise zu finanzieren. Verwendungszweck kann auch die Renovierung Ihrer Immobilie sein.
Allgemein. 12.1. Nach Ablauf oder Kündigung des gesamten Vertrags oder dieses AVV, oder auf frühere Anforderung des Kunden wird Visitor Analytics - nach Xxxx des Kunden - alle Personenbezogenen Nutzungsdaten und vorhandenen Kopien (einschließlich der Personenbezogenen Daten) in einer der Sensibilität der Daten angemessenen Weise an den Kunden zurückgeben, oder sicher löschen oder vernichten, es sei denn, die geltenden Datenschutzgesetze schreiben die Speicherung der Personenbezogenen Nutzungsdaten vor. Visitor Analytics bestätigt dem Kunden schriftlich, dass der Löschvorgang abgeschlossen ist.
12.2. Ein Verzicht auf ein Recht nach diesem AVV ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und gilt nur für die Umstände, für die er gewährt wird. Kein Versäumnis, oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs im Rahmen dieses AVVs, oder per Gesetz stellt einen Verzicht auf dieses (oder ein anderes) Recht, oder Rechtsbehelf dar und schließt seine weitere Ausübung weder aus noch schränkt sie diese ein. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses (oder eines anderen) Rechts, oder Rechtsmittels ausschließen, oder einschränken. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind Rechte, die sich aus diesem AVV ergeben, kumulativ und schließen gesetzlich vorgesehene Rechte nicht aus.
12.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses AVV für rechtswidrig, nichtig, oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses AVV nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, eine solche ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Ziel der Parteien, in Bezug auf diesen AVV, so nahe wie möglich kommt.
12.4. Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem AVV ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Vertragspartei diesen AVV als Ganzes ohne eine solche Zustimmung an eine Einrichtung guten Rufes (außer direkte Konkurrenten der anderen Vertragspartei) abtreten kann, die in der Lage ist, die Rechte und Pflichten aus diesem AVV zu erfüllen, und zwar mit der Folge, dass das Vermögen, oder Geschäft der abtretenden Vertragspartei ganz, oder im Wesentlichen vollständig an die andere Vertragspartei übergeht. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses AVV ist, hat keine Rechte aus, oder in Verbindung mit diesem AVV.
12.5. Dieser AVV unterliegt den örtli...
Allgemein. 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift muss
Allgemein. Ist Bewilligungsempfänger eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, welche die kassen- rechtlichen Vorschriften eines Landes oder des Bundes anwendet, wird die Bewilligung über das Einrichtungskontenverfahren abgewickelt. Die DFG überweist die in der Bewilligung zugesagten Mittel auf das von der Einrichtung angegebene Konto. Das Abrechnungsverfahren wird über die zuständige Stelle in der Verwaltung der Einrichtung geführt. Die notwendigen Unterlagen und Informationen, die für eine sachgerechte Erledigung erforderlich sind, müssen der Verwaltung bereitgestellt werden.
Allgemein. Die Verwendung der Mittel ist für jede Bewilligung getrennt nach dem Geschäftszeichen und der Abrechnungsobjektnummer gegenüber der DFG nachzuweisen. Dabei sind die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Projekts, bei länger andau- ernder Förderung die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres, je- weils bis zu den jeweils geltenden Fristen nachzuweisen, soweit sich nicht etwas ande- res aus den besonderen Regelungen des Förderprogramms oder der Bewilligung ergibt. Es müssen die entsprechenden DFG-Abrechnungsvordrucke verwendet werden. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind vom Bewilligungsempfänger zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungsende dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch ge- nommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet.
Allgemein. 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher sind.