Allgemein Musterklauseln

Allgemein. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unver- züglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Ein- wendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der Messe Essen erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h., in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten ge- sandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung erbeten an: Messe Essen GmbH Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxx auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten: Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die Messe Essen kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messe Essen das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messe Essen kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkau- fen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messe Essen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Allgemein. 1.1. Anwendungsbereich Die „Ergänzende vertragliche Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“ (nach- stehend „Vereinbarung“) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zu den Anforderungen des Datenschutzes im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags in seiner Ausfor- mung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Diese ergänzende Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass entsprechend des Hauptvertrags eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag im Sinne des Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Vereinbarung gilt entsprechend für die Prüfung, Fernprüfung und Wartungsdienstleistungen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber kann dieser Vereinbarung widersprechen, wenn es im Hauptvertrag im konkreten Einzelfall um eine Produktnutzung geht, bei der keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Mit dem Widerspruch sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass keine Verarbeitung stattfindet, die eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erfordert 1.2. Gegenstand Der Gegenstand des Auftrags im Sinne der Vereinbarung ergibt sich aus dem Haupt- vertrag in seiner Ausformung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren ver- traglichen Vereinbarungen. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben im Hauptvertrag. Gegenstand der Ver- arbeitung personenbezogener Daten sind die Datenarten/-kategorien, wie sie sich aus dem Haupt- vertrag sowie den damit verbundenen, näher die Leistung definierenden Dokumentationen ergeben. Dabei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwingend, um Personenstammdaten, Kommunika- tionsdaten, Verbindungsdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Planungs- und Steuerdaten oder Aus- kunftsangaben. Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen die Daten, wie sie sich aus dem Hauptvertrag ergeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise, aber nicht zwin- gend, um Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte, Lieferanten, Handelsvertreter und An- sprechpartner. Soweit in dieser Auftragsverarbeitung keine Sonderregelungen enthalten sind, gelten die Regelungen aus dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Regelungen geht diese Auftragsverarbeitung vor. 1.3. Dauer Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Möglich- keiten zu...
Allgemein. 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete.
Allgemein. Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken: - Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich Therapieempfehlung) - Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 - Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität - Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation - Aktive Teilnahme der Versicherten Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und –maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle relevanten Bereiche der Qualitätssicherung jeweils relevante und nachvollziehbare QS-Ziele überprüft werden. Die Interpretation der Ergebnisse einzelner Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt dabei unter Berücksichtigung unterschiedlicher Risikostrukturen. Die an den Arzt gerichtete Qualitätssicherung wird vorrangig über den Feedback-Bericht geleistet. Dieser Bericht wird halbjährlich erstellt und den teilnehmenden Ärzten zugesandt. Darin werden alle relevanten Daten ausgewertet und jeweils die Daten der eigenen Praxis mit dem Durchschnitt aller teilnehmenden Praxen gegenübergestellt. Dadurch ist ein aussagekräftiger Vergleich der jeweiligen Praxis mit dem Praxisdurchschnitt möglich. Zudem werden dem DMP-Arzt allgemeine Hinweise und Fragen zur möglichen Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Verfügung gestellt. Dadurch wird der Feedback-Bericht zu einem praktischen Instrument zur Erreichung der QS-Ziele. Xxx X. Xxxx et al. haben in einer jüngeren Untersuchung auf die Unzulänglichkeiten vieler Qualitätssicherungsmaßnahmen hingewiesen, die eine zu ungenaue Verknüpfung von QS-Zielen und den klinischen Parametern aufweisen. Daher war die Absicht bei der Auswahl unserer Qualitätssicherungsziele und –maßnahmen, eine möglichst enge Verbindung von QS-Zielen und klar definierten Ergebnisparametern herzustellen. X. Xxxx et al: Avoiding Pitfalls in Chronic Disease Quality Management: A Case for the Next Generation of Technical Quality Measures, Am J Manag Care 2001; 7: 11, 1033-1043 Qualitätsindikatoren sollen Qualität messbar machen und darüber hinaus einen Anreiz darstellen, unbefriedigende Werte zu verbessern; weiterhin sollten sie es durch die Schaffung eines gemein...
Allgemein. Verbraucher- darlehensvertrag Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind im Gegensatz zu den Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen dadurch gekennzeichnet, dass sie weder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesi- chert sind, noch für den Erwerb oder die Er- haltung des Eigentumsrechts an Grundstü- cken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber fol- gende Verbraucherdarlehen vom Anwen- dungsbereich der Allgemein-Verbraucher- darlehensverträge ausgenommen: Kleindar- lehen mit einem Nettodarlehensbetrag von weniger als 200 Euro; Pfanddarlehen, bei denen sich die Haftung auf ein übergebenes Pfand beschränkt; kurzzeitige Darlehen, bei denen das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist; Arbeitgeberdarlehen; Förderdarlehen, das heißt, Verbraucherdar- lehen, die nur mit einem begrenzten Perso- nenkreis aufgrund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darle- hensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktüb- liche Sollzinssatz vereinbart sind. Beispiele: Allgemein-Verbraucherdarlehen werden typischerweise abgeschlossen, um Gegenstände des täglichen Lebens, wie etwa ein Auto, Haushaltsgeräte oder eine Reise zu finanzieren. Verwendungszweck kann auch die Renovierung Ihrer Immobilie sein.
Allgemein. 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift muss
Allgemein. 18.1 Unser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Verträge, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sei es schriftlich oder mündlich. 18.2 Jede Mitteilung, die von einer Partei im Rahmen unseres Vertrages gemacht wird, muss mindestens in Textform erfolgen und an die entsprechende Adresse oder E-Mailadresse gesendet werden, die im Auftrag angegeben ist oder von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt wurde. Diese Ziff. 18.2 gilt nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren. 18.3 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, kann der Anbieter jederzeit einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag abtreten, weitergeben, unterlizenzieren (auch durch mehrstufige Verträge), übertragen, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln. 18.4 Sofern in unserem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters seine Rechte und Pflichten aus unserem Vertrag (einschließlich der gewährten Lizenzrechte) weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, untervergeben, unterlizenzieren, verpfänden, belasten, ein Treuhandverhältnis daran begründen oder in sonstiger Weise mit ihnen handeln. 18.5 Die Parteien sind unabhängig und stehen nicht in einem Gesellschaftsverhältnis oder in einem Handelsvertreterverhältnis zueinander und unser Vertrag begründet zwischen ihnen kein Joint- Venture, kein Treuhand-, Nießbrauchs oder sonstiges Verhältnis, sondern ausschließlich die darin ausdrücklich vorgesehenen vertragliche Beziehung. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und sie darf auch nicht behaupten, dass sie dazu befugt ist. 18.6 Sollte eine Bestimmung unseres Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen unseres Vertrages davon unberührt. 18.7 Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, die durch das Gesetz oder im Rahmen unseres Vertrages vorgesehen sind, begründet einen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel, noch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses R...
Allgemein. 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher sind.
Allgemein. Asset-Backed Convertibles stellen besicherte Darlehen mit Wandlungsoption dar.
Allgemein. Blue Convertibles stellen grundschuldbesicherte Darlehen mit Wandlungsoption dar. Sie werden im ersten Rang besichert.