BAG-Rechtsschutz Musterklauseln

BAG-Rechtsschutz. Der BAG-Rechtsschutz (Klausel 10 zu § 28 AUXILIA ARB/2021) ist ein eigen- ständiger Vertrag für den Arzt einer BAG, ÜBAG oder MVZ und kann nicht mit anderen Produkten kombiniert werden. Der Versicherungsschutz umfasst den Rechtsschutz im Vertrags- und Sa- chenrecht für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegen- über BAG/ÜBAG/MVZ und/oder gegenüber den weiteren Gesellschaftern von BAG/ÜBAG/MVZ. Der BAG-Rechtsschutz kann nur dann abgeschlossen werden, wenn für BAG, ÜBAG oder MVZ selbst ein JURAMED; PBVI-Rechtsschutz für Ärzte (Spezial-Rechtsschutz) mit / ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz bei der AUXI- LIA besteht.