Beendigung aus Gründen der Zweckmäßigkeit Musterklauseln

Beendigung aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Jede Partei kann diesen Vertrag aus Gründen der Zweckmäßigkeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen. Der vorstehende Satz gilt auch für alle Addenda, es sei denn, in dem jeweiligen Addendum ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Wenn ein Addendum nicht aus Gründen der Zweckmäßigkeit gekündigt werden darf, und der vorliegende Vertrag gemäß diesem Abschnitt 12.2 gekündigt wird, bleiben die Vertragsbedingungen für das entsprechende Addendum gültig, bis das Addendum beendet wird oder gemäß seinen Bedingungen abläuft.