Beistellung und Verwendung von Unterlagen Musterklauseln

Beistellung und Verwendung von Unterlagen. 3.2.4.1 Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, die vertragsgemäß vom AG beizustellen sind, werden dem AN so rechtzeitig übergeben, dass dieser sie prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen kann. 3.2.4.2 Sind für die Ausführung der Leistung weitere Unterlagen erforderlich, die nicht vom AN beizustellen sind, sind diese rechtzeitig beim AG anzufordern. Erfolgt die Anforderung dieser Unterlagen nicht rechtzeitig, hat sich der AN etwaige Verzögerungen der Vertragserfüllung zurechnen zu lassen. 3.2.4.3 Alle Rechte an vom AG erstellten bzw zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleiben exklusiv beim AG. Sie sind nach Leistungserbringung bzw bei Vertragsrücktritt oder Vertragsauflösung sofort an den AG zurückzustellen. Ebenso bleiben alle Rechte an den vom AG eingebrachten Ideen und Konzepten exklusiv beim AG. 3.2.4.4 Hat der AN vertragsgemäß bestimmte Unterlagen zu beschaffen, sind deren Kosten mit den vereinbarten Preisen abgegolten, sofern dafür nicht eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist. 3.2.4.5 An allen im Zuge der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung gelieferten Ausarbeitungen, Konzepten, Handbüchern, Schulungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Berichten und sonstigen im Zuge der Zusammenarbeit vom AN, seinen MitarbeiterInnen, Subunternehmern und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen erwirbt der AG weltweit alle jetzt bekannten und zukünftig bekannt werdenden immaterialgüterrechtlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte bzw verpflichtet sich der AN, seine Subunternehmer und Kooperationspartner nachweislich zur Einräumung dieser Nutzungsrechte an den AG zu verpflichten.