Besonderheiten für die Versicherungsgesellschaft Musterklauseln

Besonderheiten für die Versicherungsgesellschaft. Verweis auf Punkt 3.2.3 1) „Besonderheiten für die Versicherungsgesellschaft“ unter Punkt 3.2.3 „Erweiterter Rechtsschutz - Rechte und Pflichten im Schadenfall“ unter Fahrzeugversicherung.