Betriebskostenzuschuss in der Großtagespflege Musterklauseln

Betriebskostenzuschuss in der Großtagespflege. Großtagespflegestellen, die von selbständigen Kindertagespflegepersonen betrieben werden, kön- nen auf Antrag einen Betriebskostenzuschuss erhalten, wenn die Einrichtung mit der Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung abgestimmt ist und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorgehalten werden kann. Der Betriebskostenzuschuss soll die Hälfte der nachgewiesenen Betriebskosten abdecken. Maximal werden monatlich 600,00 € gezahlt. Als Betriebskosten werden die monatliche Kaltmiete incl. Mietnebenkosten, Energiekosten und Versicherungen anerkannt. Im Falle von Eigentum wird für die Berechnung eines Betriebskostenzuschusses die aktuelle Netto-Kaltmiete, gestaffelt nach Woh- nungsgröße und Wohnort (Standort GTP) zugrunde gelegt. Nebenkosten werden wie o. g. anerkannt. Für diejenigen, die bislang einen höheren Zuschuss erhalten haben, gilt eine Besitzstandswahrung.