Bruchteilversicherung Musterklauseln
Bruchteilversicherung. Bei der Bruchteilversicherung ist nur der Teil des Vollwertes (Versicherungswert) der betreffenden Sachen am Versicherungsort laut Polizze versichert. Ist im Schadenfall der tatsächliche Versicherungswert der betreffenden Sachen höher als die Vollwertsumme laut Polizze, so wird der Schaden im Rahmen der Bruchteilsumme nur im Verhältnis des tatsächlichen Versicherungswertes zur Vollwertsumme laut Polizze ersetzt.
