Buchende Partei Musterklauseln

Buchende Partei a. Der buchende Reisende (buchende Partei) haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. b. Sämtliche Kommunikationen (einschließlich Zahlungen) zwischen dem oder den Reisenden einerseits und TravelBird andererseits erfolgen ausschließlich über die buchende Partei. c. Jeder Reisende haftet für seinen Anteil am Vertrag.