Common use of Collateral Management Clause in Contracts

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

Appears in 12 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW der OTC-OTC- Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-OTC- Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen im Rahmen der OTC-OTC- Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

Appears in 3 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Collateral Management. Führt Der AIF bzw. der OGAW ausserbörsliche Teilfonds kann im Rahmen von ausserbörslichen Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien Risiken ausgesetzt sein: , da bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-SWAP- Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer derivater Techniken unterliegt der OGAW dem Risikodas Risiko besteht, dass eine OTC-die OTC Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW dem AIF bzw. dem Teilfonds eine Sicherheit gemäss unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW AIF bzw. des jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW AIF bzw. des jeweiligen Teilfonds in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Gesetzen und den Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW Teilfonds und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-OTC- Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW Teilfonds in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW Teilfonds dazu gezwungen wäre, ihren den Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Der AIF kann im Rahmen von ausserbörslichen Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien Risiken ausgesetzt sein: , da bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-SWAP- Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer derivater Techniken unterliegt der OGAW dem Risikodas Risiko besteht, dass eine OTC-die OTC Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW dem AIF eine Sicherheit gemäss unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW AIF verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW AIF in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW AIF der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Gesetzen und den Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW AIF und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-OTC- Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW AIF in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW AIF dazu gezwungen wäre, ihren den Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Collateral Management. Führt der OGAW bzw. der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW bzw. der Teilfonds dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der der OGAW bzw. der Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle Verwahr- stelle zugunsten des OGAW verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle Ver- wahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte Rech- te des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren seinen Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: solutions.vwdservices.com, solutions.vwdservices.com

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle Verwahr- stelle zugunsten des OGAW verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle Ver- wahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren seinen Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen. Das mit der Verwaltung der Sicherheiten verbundene Risiko, wie insbesondere das operationelle oder rechtliche Risi-ko, wird durch das für den OGAW angewendete Risikomanagement ermittelt, gesteuert und gemindert. Der OGAW kann das Gegenparteienrisiko ausser Acht lassen, sofern der Wert der Sicherheit, bewertet zum Marktpreis und unter Bezugnahme der geeigneten Abschläge, den Betrag des Risikos zu jeder Zeit übersteigt. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein sol- cher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entste- hen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wert- mässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de, Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Der AIF kann im Rahmen von ausserbörslichen Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien Risiken ausgesetzt sein: , da bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-SWAP- Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer derivater Techniken unterliegt der OGAW dem Risikodas Risiko besteht, dass eine OTC-die OTC Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW dem AIF eine Sicherheit gemäss unter Beachtung der geltenden Gesetzen und Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW AIF verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW AIF in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW AIF der OTC-OTC- Gegenpartei gemäss geltenden Gesetzen und den Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW AIF und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-OTC- Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW AIF in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW AIF dazu gezwungen wäre, ihren den Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken Risi- ken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss Ab- schluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer de- rivativer Techniken unterliegt der OGAW dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen Verpflich- tungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen nachkom- men kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werdenwer- den. Falls der OGAW eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle Insolvenz- fälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen Unterver- wahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine ei- ne solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen im Rahmen der OTC-OTC- Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung Ver- pflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag

Collateral Management. Führt der OGAW bzw. der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von TerminkontraktenTerminkontrak- ten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW bzw. der Teilfonds dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen Verträ- gen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit Sicher- heit verringert werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet geschul- det wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks /Kor- respondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben verscho- ben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse Kredit- ausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen-/Korrespondenz- banknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögertver- zögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen seinen Verpflich- tungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen. Das mit der Verwaltung der Sicherheiten verbundene Risiko, wie insbesondere das operationelle oder rechtliche Risiko, wird durch das für den OGAW angewendete Risikomanagement ermittelt, gesteuert und gemindert. Der OGAW kann das Gegenparteienrisiko ausser Acht lassen, sofern der Wert der Sicherheit, bewertet zum Marktpreis und unter Bezugnahme der geeigneten Abschläge, den Betrag des Risikos zu jeder Zeit übersteigt. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein sol- cher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entste- hen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Abschluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wert- mässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Collateral Management. Führt der OGAW Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW Teilfonds dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann)nachkommt. Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW dem Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- oder Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW Teilfonds in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-OTC- Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- oder Korrespondenz- banknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW Teilfonds in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW Teilfonds dazu gezwungen wäre, ihren seinen Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag

Collateral Management. Führt der OGAW bzw. der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt unter- liegt der OGAW bzw. der Teilfonds dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der der OGAW bzw. der Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führenfüh- ren, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt einge- schränkt werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse Kreditausfaller- eignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag

Collateral Management. Führt der OGAW bzw. der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von TerminkontraktenTerminkontrak- ten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW bzw. der Teilfodns dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen Verträ- gen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit Sicher- heit verringert werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet geschul- det wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben ver- schoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss ge- mäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren seinen Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung De- ckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Der AIF kann im Rahmen von ausserbörslichen Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien Risiken ausgesetzt sein: , da bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-SWAP- Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer derivater Techniken unterliegt der OGAW dem Risikodas Risiko besteht, dass eine OTC-die OTC Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW dem AIF eine Sicherheit gemäss unter Beachtung der geltenden Gesetzen und Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW AIF verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW AIF in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW AIF der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Gesetzen und den Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW AIF und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-OTC- Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen- /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW AIF in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW AIF dazu gezwungen wäre, ihren den Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Collateral Management. Führt der OGAW bzw. der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von TerminkontraktenTerminkontrak- ten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW bzw. der Teilfonds dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen Verträ- gen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit Sicher- heit verringert werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet geschul- det wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle zugunsten des OGAW jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks /Kor- respondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben verscho- ben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW bzw. der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse Kredit- ausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks Unterverwahrstellen-/Korrespondenz- banknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögertver- zögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren Verpflichtungen seinen Verpflich- tungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Collateral Management. Führt der OGAW ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt der OGAW dem Risiko, dass eine OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nachkommen kann). Das Kontrahentenrisiko kann durch die Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der OGAW eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahrstelle Verwahr- stelle zugunsten des OGAW verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle Ver- wahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte des OGAW in Verbindung mit der Sicherheit verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls der OGAW der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Sicherheit wie zwischen der dem OGAW und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte oder die Anerkennung des OGAW in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die der OGAW dazu gezwungen wäre, ihren seinen Verpflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen. Das mit der Verwaltung der Sicherheiten verbundene Risiko, wie insbesondere das operationelle oder rechtliche Risiko, wird durch das für den OGAW angewendete Risikomanagement ermittelt, gesteuert und gemindert. Der OGAW kann das Gegenparteienrisiko ausser Acht lassen, sofern der Wert der Sicherheit, bewertet zum Marktpreis und unter Bezugnahme der geeigneten Abschläge, den Betrag des Risikos zu jeder Zeit übersteigt. Einem OGAW können bei der Anlage der von ihm entgegengenommenen Barsicherheiten Verluste entstehen. Ein solcher Verlust kann durch einen Wertverlust der mit den entgegengenommenen Barsicherheiten getätigten Anlage entstehen. Sinkt der Wert der angelegten Barsicherheiten, so reduziert dies den Betrag der Sicherheiten, die dem OGAW bei Ab- schluss des Geschäfts für die Rückgabe an die Gegenpartei zur Verfügung standen. Der OGAW müsste den wertmässigen Unterschiedsbetrag zwischen den ursprünglich erhaltenen Sicherheiten und dem für die Rückgabe an den Kontrahenten zur Verfügung stehenden Betrag abdecken, wodurch dem OGAW ein Verlust entstehen würde.

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Samples: api.bwm.ch