CYBER SECURITY Musterklauseln
CYBER SECURITY. 1. Der Lieferant verpflichtet sich im Falle der Lieferung von Cyber Security relevanten Produkten (z.B. Software-Module, Microchips, Controller, PCBAs) ein zertifiziertes Cyber Security Management System (CSMS) nach ISO/SAE 21434 oder ein vergleichbares Management System vorzuhalten und durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates nachzuweisen.
2. Details sind im Rahmen einer Zusatzvereinbarung festzuhalten
CYBER SECURITY. 8.1 Die Volkswagen AG empfiehlt dem Nutzer dringend, alle verfügbaren Maßnahmen (z. B. Gerätepasswort, grafische Mustererkennung etc.) zu ergreifen, um sein Endgerät vor Missbrauch oder unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
8.2 Die Volkswagen AG ist berechtigt und verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Abwehr von Bedrohungen durch Cyberangriffe auf Fahrzeug-, Verkehrssicherheit, Leben, Gesundheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Privacy), Eigentum, Vermögen sowie anderer Rechtsgüter des Nutzers, Eigentümers oder Halters eines Fahrzeugs oder Dritter sowie der Volkswagen AG selbst zu treffen. Solche Maßnahmen können zu Einschränkungen von mobilen Online-Diensten und/oder der Datenverbindung führen. Je nach Schwere der Gefährdung und /oder Bedeutung der bedrohten Rechtsgüter kann auch eine (vorübergehende) vollständige oder teilweise Sperrung von mobilen Online-Diensten sowie eine Unterbrechung der Datenverbindung angezeigt sein. In diesem Fall können die mobilen Online-Dienste möglicherweise nicht genutzt werden.
8.3 Die Volkswagen AG kann dem Nutzer zur Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen oder zur Wiederherstellung der vollständigen Verfügbarkeit der mobilen Online-Dienste oder der Datenverbindung eine für den Nutzer kostenlose Aktualisierung von Software im Fahrzeug über den mobilen Online-Dienst „Online-Software-Update“/ „Online-System-Update“ anbieten. Der Nutzer kann die Software-Aktualisierung auch von seinem Volkswagen Service Partner durchführen lassen. Die Wiederherstellung der (vollständigen) Verfügbarkeit von mobilen Online- Diensten kann zudem sonstige Mitwirkungshandlungen vom Nutzer erfordern (z. B. Änderung der S-PIN oder des Passworts für die Volkswagen ID).
CYBER SECURITY. Im Rahmen der Cyber Security unterstützt Europ Assistance den Versicherungsnehmer im Umgang mit den allgemeinen Gefahren des Internetgebrauchs, wie z.B. Cyber-Mobbing und Cyber-Crime. Bei Cyber-Crime handelt es sich um missbräuchliche Verwen- dung persönlicher Authentifizierungen (z.B. Identifizierungs- codes) mit betrügerischer Absicht durch eine Drittperson, wie z.B. das Ausspähen von Passwörtern oder Zugangsdaten («Phishing») oder Identitätsdiebstahl. Bei Cyber-Mobbing handelt es sich um Verletzung der Persön- lichkeit durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die für Dritte erkennbar mittels elektronischer Medien, wie z.B. Verunglimpfungen in sozialen Netzwerken. Europ Assistance bietet Begleitung und Unterstützung durch qualifizierte Spezialisten bei der Beurteilung, ob ein Cyber-Risiko vorliegt und welche weiteren Schritte durch den Versicherungs- nehmer unternommen werden könnten (wie z.B. Löschung von Profilen, Accounts, Daten oder Fotos, Sperrung von Zugängen, Änderung von Passwörtern oder Zugangsdaten etc.). Sollte die Einleitung rechtlicher Schritte erforderlich sein, or- ganisiert Europ Assistance rechtliche Beratung und ist bei der Beschaffung eines Rechtsexperten behilflich. Die rechtliche Beratung ist auf maximal eine Stunde pro Kalenderjahr be- schränkt und kann durch einen Rechtsexperten telefonisch, schriftlich oder in seiner Räumlichkeit erfolgen. Die rechtliche Beratung wird zu den üblichen Öffnungs- und Reaktionszeiten des empfohlenen Rechtsexperten erbracht. Die Kosten der von Europ Assistance empfohlenen Massnah- men fallen zur Last des Versicherungsnehmers.
CYBER SECURITY. Die Volkswagen AG ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Abwehr von Bedrohungen durch Cyber-Angriffe auf Fahrzeug-, Verkehrssicherheit, Leben, Gesundheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Privacy), Eigentum, Vermögen sowie sonstige Rechtsgüter des Kunden, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs oder Dritter sowie der Volkswagen AG zu treffen. Solche Maßnahmen können zu Leistungseinschränkungen bei We Park führen. Je nach Schwere der Gefahren und/oder Bedeutung der bedrohten Rechtsgüter kann auch eine (vorübergehende) Sperrung des We Park-Dienstes angezeigt sein.
