Dauernd Pflegebedürftige Musterklauseln

Dauernd Pflegebedürftige. Nicht versicherbar sind dauernd pflegebedürftige Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens im höheren Maß auf Hilfe angewiesen ist. Anhaltspunkt für das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit ist die Einstufung in den Pflegegrad 3 der gesetzlichen Pflegeversicherung.