Demonstration des Systems Musterklauseln

Demonstration des Systems. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Demonstration, deren Dauer und die vorzuführenden Funktionalitäten aus Anlage Nr. . erstellt der Auftragnehmer die erforderlichen Testdaten zur Durchführung der Demonstration. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . erbringt der Auftragnehmer weitere Unterstützungsleistungen gemäß Anlage Nr. .
Demonstration des Systems. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Demonstration, deren Dauer und die vorzuführenden Funktionalitäten aus Anlage Nr. 1 und 2. Nach der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft soll eine Demonstration stattfinden, in der der IT- Verantwortliche des Auftraggebers in Anwesenheit des Verantwortlichen des Auftragnehmers (siehe Nummer 11) die Einbindung der Officelösungen und die Parametrisierungen an sechs PC überprüft. Auch der Server soll bestimmte vordefinierte in Anlage Nr. 1 beschriebene Aufgaben absolvieren, um sicherzustellen, dass das Netz optimal konfiguriert ist. Die Finanzsoftware soll die in Anlage Nr. 1 vordefinierten Testfälle abarbeiten. Für die Demonstration wird ein Zeitraum von vier Tagen veranschlagt. erstellt der Auftragnehmer die erforderlichen Testdaten zur Durchführung der Demonstration. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. erbringt der Auftragnehmer weitere Unterstützungsleistungen gemäß Anlage Nr. .

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.