Demontage/Entfernen von Einrichtungsgegenständen Musterklauseln

Demontage/Entfernen von Einrichtungsgegenständen. Es ist dem Mieter nicht gestattet Einrichtungsgegenstände wie z. B. Bilder, Beleuchtungskörper, Regale, Gardinen o.ä. zu entfernen. Überzählige Stühle und Tische dürfen jedoch im Schießstand abgestellt werden.