Der Pfandrealvertrag Musterklauseln
Der Pfandrealvertrag. 1. Realverträge sind Verträge, die für ihr Zusammenkommen neben der Abrede die reale Übergabe der Sache erfordern. Bei Faustpfand = zugleich Realvertrag; bei Besitzlosem Pfand = Realvertrag erst mit Übergabe
2. Berechtigt den Pfandbesteller, die Pfandsache zurückzuverlangen, sobald eine Voraussetzung des Pfandrechts erlischt. (zB die zu sichernde Schuld) Bei Verwertung des Pfandes: Pfandbesteller hat gegen den Pfandgläubiger einen Anspruch auf das SUPERFLUUM, macht diese Ansprüche mit der ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM DIRECTA
3. Pfandgläubiger hat aus dem Realvertrag die ACTIO PIGNERATICIA IN PERSONAM CONTRARIA Verlangt damit Ersatz für ▇▇▇▇▇▇▇, die ihm das Pfand verursacht hat bzw Kostenersatz bei Aufwendungen auf das Pfand. ODER wenn er von Pfandbesteller zwar eine Sache, aber kein dingliches Pfandrecht erhalten hat (zB Pfandbesteller gibt sie ihm unbefugt).
