Die Solidarität Musterklauseln

Die Solidarität. Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der gan- zen Schuld haften wolle.
Die Solidarität. 1 Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der gan- zen Schuld haften wolle. 2 Ohne solche Willenserklärung entsteht Solidarität nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen.
Die Solidarität. 1 Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der gan- zen Schuld haften wolle. 2 Ohne solche Willenserklärung entsteht Solidarität nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen. 1 Der Gläubiger kann nach seiner ▇▇▇▇ von allen Solidarschuldnern je nur einen Teil oder das Ganze fordern. 2 Sämtliche Schuldner bleiben so lange verpflichtet, bis die ganze For- derung getilgt ist. 1 Ein Solidarschuldner kann dem Gläubiger nur solche Einreden ent- gegensetzen, die entweder aus seinem persönlichen Verhältnisse zum Gläubiger oder aus dem gemeinsamen Entstehungsgrunde oder Inhalte der solidarischen Verbindlichkeit hervorgehen. 2 Jeder Solidarschuldner wird den andern gegenüber verantwortlich, wenn er diejenigen Einreden nicht geltend macht, die allen gemeinsam zustehen. 61 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235). c. Persönliche Handlung des Einzelnen 2. Erlöschen der Solidarschuld III. Verhältnis unter den Solidar- schuldnern 1. Beteiligung 2. Übergang der Gläubigerrechte B. Solidar- forderung
Die Solidarität. 1 Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der gan- zen Schuld haften wolle. 2 Ohne solche Willenserklärung entsteht Solidarität nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen. 1 Der Gläubiger kann nach seiner ▇▇▇▇ von allen Solidarschuldnern je nur einen Teil oder das Ganze fordern. 2 Sämtliche Schuldner bleiben so lange verpflichtet, bis die ganze For- derung getilgt ist. 1 Ein Solidarschuldner kann dem Gläubiger nur solche Einreden ent- gegensetzen, die entweder aus seinem persönlichen Verhältnisse zum Gläubiger oder aus dem gemeinsamen Entstehungsgrunde oder Inhalte der solidarischen Verbindlichkeit hervorgehen. 2 Jeder Solidarschuldner wird den andern gegenüber verantwortlich, wenn er diejenigen Einreden nicht geltend macht, die allen gemeinsam zustehen.