Diebstahl oder Verlust Musterklauseln
Diebstahl oder Verlust. Diebstahl oder Verlust des überlassenen Leihgeräts sind durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend bei der Schule zu melden. Bei Diebstahl muss sofort eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen.
Diebstahl oder Verlust. 11.1. Um Vorfälle wie Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu verhindern, muss das Mikromobilitätsprodukt (mit Ausnahme von E-Kicks) immer ordnungsgemäß mit dem/den von Swapfiets zur Verfügung gestellten Schloss/Schlössern abgeschlossen werden. Wenn möglich, muss das Mikromobilitätsprodukt mit dem Kettenschloss an einem anderen Gegenstand befestigt werden. Weiterhin gilt, dass, wenn das Mikromobilitätsprodukt über eine Batterie verfügt, die Batterie während dem Parken herausgelöst und an einem sicheren Ort gelagert werden sollte und während der Fahrt immer mit dem mitgelieferten Schloss gesichert werden muss. Wenn das Mikromobilitätsprodukt und/oder (einschließlich Vandalismus, Verlust oder Diebstahl), schuldet das Mitglied Swapfiets (zusätzlich zu der in Artikel 11.3 genannten Gebühr) eine Gebühr für Fahrlässigkeit für das entsprechende Abonnement, wie in Anhang III-G/H angegeben.
11.2. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls des Mikromobilitätsprodukts und/oder der Batterie ist das Mitglied verpflichtet:
a. den Verlust oder Diebstahl innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied von diesem Kenntnis erlangt, an Swapfiets zu melden; und
b. den Schlüssel für das Mikromobilitätsprodukt unverzüglich (und spätestens beim Swapping-Termin (falls zutreffend), zu dem das gestohlene oder verloren gegangene Mikromobilitätsprodukt ersetzt werden soll) an Swapfiets zurückzugeben;
c. im Falle eines E-Produkts zusammen mit einem Swapfiets-Mitarbeiter Swapfiets bei der Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei der Polizei zu unterstützen oder, im Falle eines anderen Mikromobilitätsprodukts als einem E-Produkt, auf Anfrage von Swapfiets diesen Verlust oder Diebstahl zusammen mit einem Swapfiets-Mitarbeiter bei der Polizei zu melden; und
d. auf Anfrage von Swapfiets unverzüglich alle relevanten Informationen zu dem Verlust oder Diebstahl zur Verfügung zu stellen. Nur wenn alle zutreffenden Anforderungen in diesem Artikel 11.2 erfüllt wurden, erhält das Mitglied ein Ersatz-Mikromobilitätsprodukt von Swapfiets.
11.3. Bei Verlust oder Diebstahl des Mikromobilitätsprodukts und/oder der Batterie schuldet das Mitglied Swapfiets eine Gebühr, die in Anhang III-G/H festgelegt ist:
a. für einen solchen Verlust oder Diebstahl (alternativ ist Swapfiets, falls bestimmte Teile des Mikromobilitätsprodukts verloren gehen oder gestohlen werden, berechtigt, diese dem Mitglied bis zum Betrag der entsprechenden Gebühr in Rechnung zu stellen);
b. wenn das Mitglied diesen Verlust o...
Diebstahl oder Verlust. 6.1 Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts des Tablets hat der Benutzer sich unverzüglich mit Anne4Care in Verbindung zu setzen, den Diebstahl so schnell wie möglich der Polizei zu melden und Anne4Care und dem Versicherer des Benutzers eine Kopie des Polizeiberichts zu übergeben.
Diebstahl oder Verlust. Smiles NV kann weder für den Verlust noch für den Diebstahl der Q8 smiles-Medien verantwortlich gemacht werden, noch für Schäden, die durch die Nutzung oder den Missbrauch eines Q8 smiles-Mediums oder die Tatsache entstehen, dass der registrierte oder nicht registrierte Kunde nur teilweise von einem bestimmten Vorteil profitieren kann. Jeder Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf Missbrauch eines Q8 smiles-Mediums muss Smiles NV über das Kontaktzentrum sofort gemeldet werden.
