Dividendenzahlungen Musterklauseln

Dividendenzahlungen. Dividendenzahlungen werden vom Vorstand des jeweiligen Unternehmens vorgeschlagen und am Tag der Hauptversammlung beschlossen. Ebenso gibt das Unternehmen bei der Hauptversammlung den Tag bekannt, an dem die Aktie wieder ohne Dividende gehandelt wird, den Ex-Dividenden-Tag. Der Tag vor dem Ex-Dividenden-Tag ist somit der letzte Tag, an dem die Aktie noch inklusive Dividende gehandelt wird, der Cum-Tag. Die tatsächliche Auszahlung der Dividende folgt entweder am oder einige Zeit nach dem Ex-Dividenden-Tag und variiert je nach Art der Aktien. Für die A-Token bedeutet dies Folgendes: Bis inklusive zum Cum-Tag wird der A-Token auf der Bitpanda Plattform "Cum-Dividende" gehandelt. Die Person, die einen A-Token auf die entsprechende Aktie bis dahin erwirbt, zahlt den Preis inklusive Dividende, partizipiert aber entsprechend auch an dieser. Am Ex-Tag wird die soeben gezahlte Dividende aus dem Aktienkurs herausgerechnet und ab dem Ex-Tag "Ex-Dividende" gehandelt, weil der neue Erwerber des A-Token nicht mehr an einem etwaigen Anspruch einer Dividende partizipiert. Um einen Anspruch auf Beteiligung an der Dividende zu haben, muss der Anleger den A-Token allerdings bis zum Ende des Nachweisstichtags halten. Der Anleger hat also nur Anspruch auf Beteiligung an der Dividende, wenn er den A-Token bereits vor dem Cum-Tag erworben hat und diesen mindestens zwei Tage hält. Ähnlich wie die Aktien eines einzelnen Unternehmens legt ein ETF einen Ex-Tag, einen Nachweisstichtag und ein Zahlungsdatum fest. Diese Daten bestimmen, wer die Ausschüttung erhält und wann die Ausschüttung ausgezahlt wird. Diese Ausschüttungen erfolgen nach einem anderen Zeitplan als die der zugrunde liegenden Aktien und variieren je nach ETF. Um eine Dividende bzw. Ausschüttung ausgezahlt zu bekommen, muss der Anleger somit zwei Anforderungen erfüllen: Einerseits muss er einen A-Token an einem Basiswert auf seiner Wallet gutgeschrieben haben, bei dem es zu einer Dividendenzahlung bzw. Ausschüttung kommt. Andererseits muss er den jeweiligen A-Token an zwei Referenzpunkten halten: Bereits zu Beginn des Cum-Tags und bis zum Ende des Nachweisstichtags. Wenn der Anleger den A-Token zwischen Cum- Tag und Nachweisstichtag erwirbt, entsteht kein Dividendenanspruch bzw. Anspruch auf Ausschüttung. Sollte der Anleger einen A-Token bis zum Ende des Cum-Tages halten, aber vor Ende des Nachweisstichtags zurückgeben wollen, so verliert er seinen Anspruch auf Beteiligung an der Dividende bzw. Ausschüttung wieder, wei...