Dokumentation, Evaluation Musterklauseln
Dokumentation, Evaluation. Um eine ergebnisorientierte und qualitative Beurteilung der nach dieser Vereinbarung durchgeführten fachübergreifenden Behandlung zu ermöglichen, dokumentiert die ZA- FE die Behandlungsschritte. Die Inhalte der Dokumentation sind in Anlage 10 festge- legt.
Dokumentation, Evaluation. Die Dokumentation der individuellen Leistungserbringung erfolgt unter Verwendung des vorgegebenen Formulars „Informationsbericht für den Beschäftigungs- und Förderbereich“ (Anlage 1) durch den Leistungserbringer gegenüber dem ▇▇▇▇▇▇ der Eingliederungshilfe.
Dokumentation, Evaluation. Die teilnehmende Ärztin/ der teilnehmende Arzt archiviert jeweils eine Kopie der Doku- mentationsbögen für mindestens zwei Jahre in der Praxis. Die KV Hamburg behält sich das Recht auf Einsichtnahme in die Dokumentationen innerhalb der Archivierungszeit vor. Über die Inhalte einer Evaluation, basierend auf den Dokumentationsbögen, ver- ständigen sich die Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt. Etwaige Kosten der Evaluation sind mit den in § 6 genannten Vergütungen abgegolten.
