Eigentum und Eigentumsgrenze Musterklauseln

Eigentum und Eigentumsgrenze. 4.1 Der Netzanschluss und das Netz stehen im Eigentum von Primeo Energie. Das Eigentum von Primeo Energie erstreckt sich bei einem Netzanschluss bis zur Grenz- stelle, das heisst: a) in Hochspannung mit Stichleitung: bis zum eingangs- seitigen Anschlusspunkt an der Eingangstrennstelle der Kundenanlage; in Hochspannung mit Ringlei- tung: bis zum abgangsseitigen Anschlusspunkt am Übergabeschaltapparat von Primeo Energie; b) in Niederspannung mit Kabel und Freileitung: bis zum eingangsseitigen Anschlusspunkt an der Eingangstrennstelle im Anschlusskasten bzw. Anschlussfeld des Anschlussobjekts des Kunden gemäss NIV Art. 2 Abs. 2. 4.2 Eigentumsgrenzen und Energieübergabestelle für Arealnetze und Contracting-Anlagen werden gemäss speziellen Vereinbarungen festgelegt. 4.3 Die Eigentumsgrenze für die baulichen Voraussetzun- gen des Netzanschlusses (inkl. Rohranlage) ist für Bauten innerhalb der Bauzone die Parzellengrenze. Ausserhalb der Bauzone wird die Eigentumsgrenze für die baulichen Voraussetzungen bis zur Bauzonen- grenze verschoben.