Eigentumsvorbehalt etc. Musterklauseln
Eigentumsvorbehalt etc.. 6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt etc.. 6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschä- digt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4. start04 ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auf- traggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Com- puterdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zu- stimmung von start04 geändert werden.
Eigentumsvorbehalt etc.. 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden Nut- zungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt etc.. 7.1 An sämtlichen unter Nr. 2.2 benannten Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt. auf Verlangen unbeschädigt an die Firma praxisdesign ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ zurückzugeben. falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen. die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Versendung der Daten. Vorlagen, Arbeiten und Waren erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von der Firma praxisdesign ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
7.4 Das Eigentum an sonstigen Arbeiten und gelieferten Waren und Leistungen verbleibt bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Preises durch den Auftraggeber bei der Firma praxisdesign ▇▇. ▇▇▇▇▇▇. Die Ware darf ohne Zustimmung der Firma praxisdesign ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ weder verpfändet, noch zur Sicherstellung übereignet werden.
