Eintritte, Austritte und Mutationen Musterklauseln

Eintritte, Austritte und Mutationen. Eintritte, Austritte und Mutationen (sämtliche Veränderungen) von Aargauer Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind der Abteilung SHW von der Einrichtung zeitnah über die Fachapplikation CONNET zu melden. Die Einrichtungen sind zudem dazu verpflichtet, alle finanzrelevanten Merk- male der von ihnen betreuten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen der Abteilung SHW ebenfalls über die Fachapplikation CONNET zu melden. Dies betrifft insbesondere auch Änderungen des indi- viduellen Beitrags und der Hilflosenentschädigung. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ausserkantonalem Wohnsitz ist vor Eintritt via die Ab- teilung SHW als Verbindungsstelle des Kantons Aargau der Interkantonalen Vereinbarung für Sozi- ale Einrichtungen (IVSE) ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie (vierfach) für die Leistungsab- geltung gemäss IVSE einzureichen. Es gilt folgendes Vorgehen: • Die Stammdaten der Nutzenden werden in der Fachapplikation CONNET als Antrag erfasst. • Das Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KüG) kann dann in der Fachapplikation CONNET direkt generiert und ausgedruckt werden. • Das ausgedruckte Gesuch muss in vierfacher Ausführung der Abteilung SHW zugesandt werden. Kann das Gesuch um KüG wegen Dringlichkeit nicht vor Eintritt des Kindes, Jugendlichen oder Er- wachsenen in die Einrichtung gestellt werden, so holt die Einrichtung dies so rasch wie möglich nach. Bei einer Änderung der bisher beanspruchten Leistung, bei einem Wohnsitzwechsel oder für die Ver- längerung einer befristeten KüG ist mindestens 30 Tage im Voraus ein neues KüG-Gesuch einzu- reichen. Zusätzlich muss eine Mutation über die Fachapplikation CONNET eingereicht werden. Die Mutationen werden von der Abteilung SHW aufbereitet und den jeweiligen finanzierenden Kantonen zugestellt. Frauenhaus Aargau-Solothurn: Ein- und Austritte der Frauen und ihrer Kinder müssen der Abteilung SHW nicht gemeldet werden. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt mit der Abrechnung und der Kon- trolle durch den Kantonalen Sozialdienst (KSD), Fachstelle Opferhilfe. Die Ein- und Austritte der Ju- gendlichen (Notfallplätze) sind der Abteilung SHW regulär zu melden.