Einwilligung der Eltern Musterklauseln

Einwilligung der Eltern. An sich haben die Eltern in einen Vertragsschluss eingewilligt – sie haben der M bewusst das Geld für den Ticketkauf gegeben - Aber: Diese Einwilligung in die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel steht unter der Bedingung (§ 158 I), dass M ein gültiges Ticket erwirbt. Gerade dieses hat die M nicht gekauft. 🡪 In eine Straftat ihrer Tochter (§ 265a StGB) haben die Eltern nicht eingewilligt! 🡪 )M hat nicht mit den ihr überlassenen Mitteln die Zahlung eines Tickets bewirkt, sodass ihre Annahmeerklärung auch nicht nach § 110 wirksam ist. - Es fehlt daher an einer Einwilligung der Eltern. - Daher war der Beförderungsvertrag zunächst schwebend unwirksam, § 108 I.