Einzelfahrten Musterklauseln

Einzelfahrten. Einzelfahrten berechtigen eine Person zu einer Fahrt zum Fahrtziel gemäß dem Geltungsbereich (Ziffer 2.2). Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft - ohne zusätzliches Entwerten gestattet. Für Einzelfahrten gelten entsprechend der Preisstufe der Einzelfahrt folgende zeitliche Gültigkeiten/ Nutzungsdauern: – Preisstufe 1: maximal 60 Minuten – Preisstufe 2: maximal 90 Minuten – Preisstufe 3 bis 4: maximal 120 Minuten – Preisstufe 5 bis 6: maximal 180 Minuten – Preisstufe 7 bis 8: maximal 240 Minuten – Preisstufe 9 bis 10: maximal 300 Minuten – Preisstufe 11 bis 12: maximal 360 Minuten Rund- und Rückfahrten sind nicht zulässig. Eine Ausnahme hiervon bilden in Fahrplänen veröffentlichte Stichfahrten. Die Einzelfahrt gilt für eine Person. Die Kinder-Einzelfahrt gilt für ein Kind ab der Einschulung (1. Schul- tag), spätestens ab 8 Jahren bis einschließlich 14 Jahre. Die Einzelfahrt BahnCard gilt für eine Person mit gültiger BahnCard. Die Kinder-Einzelfahrt BahnCard gilt für ein Kind unter 8 Jahren ab der Einschulung (1. Schultag) bis einschließlich 14 Jahre mit gültiger BahnCard. Die gültige BahnCard ist als Nachweis der Berechtigung während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen im Original vorzuzeigen. Folgende Ausgabeformen der BahnCard berechtigen zur Nutzung der oben genannten Einzelfahrten: − BahnCard 25/BahnCard 25 1. Klasse/Jugend BahnCard 25 − BahnCard 50/BahnCard 50 1. Klasse − BahnCard 100/BahnCard 100 1. Klasse Die BahnCard (BahnCard 25, BahnCard 50 und BahnCard 100 – auch in ihrer Ausgabeform als Jugend BahnCard 25, BahnCard 25 1. Klasse, BahnCard 50 1. Klasse und BahnCard 100 1. Klasse) berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 25% auf Einzelfahrten (Einzelfahrt und Kinder-Einzelfahrt) ab der Preisstufe 2. Die Nutzung der auf BahnCard ausgegebenen Einzelfahrt unter- liegt den Beförderungsbedingungen des VMT sowie den VMT-Tarifbestimmungen. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personen- verkehr), Teil Tfv 600/C „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“. Die Einzelfahrt CityFlex 25 gilt für eine Person mit gültiger Berechtigung CityFlex 25. Die Kinder-Einzel- fahrt CityFlex 25 kann für beliebig viele eigene Kinder erworben werden und gilt je für ein Kind unter 8 Jahren ab der Einschulung (1. Schultag) bis einschließlich 14 Jahre, sofern sich das Kind in Begleitung einer Person mit gültiger Berechtigung CityFlex ...
Einzelfahrten. Einzelfahrten berechtigen eine Person zu einer Fahrt zum Fahrtziel gemäß dem Geltungsbereich (Ziffer 2.2). Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft - ohne zusätzliches Entwerten gestattet. Für Einzelfahrten gelten entsprechend der Preisstufe der Einzelfahrt folgende zeitliche Gültigkeiten/ Nutzungsdauern: – Preisstufe 1: maximal 60 Minuten – Preisstufe 2: maximal 90 Minuten – Preisstufe 3 bis 4: maximal 120 Minuten – Preisstufe 5 bis 6: maximal 180 Minuten – Preisstufe 7 bis 8: maximal 240 Minuten – Preisstufe 9 bis 10: maximal 300 Minuten – Preisstufe 11 bis 12: maximal 360 Minuten Rund- und Rückfahrten sind nicht zulässig. Eine Ausnahme hiervon bilden in Fahrplänen veröffentlichte Stichfahrten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.