Einzelfahrten Musterklauseln
Einzelfahrten. Einzelfahrten berechtigen eine Person zu einer Fahrt zum Fahrtziel gemäß dem Geltungsbereich (Ziffer 2.2). Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft - ohne zusätzliches Entwerten gestattet. Für Einzelfahrten gelten entsprechend der Preisstufe der Einzelfahrt folgende zeitliche Gültigkeiten/ Nutzungsdauern: – Preisstufe 1: maximal 60 Minuten – Preisstufe 2: maximal 90 Minuten – Preisstufe 3 bis 4: maximal 120 Minuten – Preisstufe 5 bis 6: maximal 180 Minuten – Preisstufe 7 bis 8: maximal 240 Minuten – Preisstufe 9 bis 10: maximal 300 Minuten – Preisstufe 11 bis 12: maximal 360 Minuten Rund- und Rückfahrten sind nicht zulässig. Eine Ausnahme hiervon bilden in Fahrplänen veröffentlichte Stichfahrten.
Einzelfahrten. Einzelfahrten berechtigen eine Person zu einer Fahrt zum Fahrtziel gemäß dem Geltungsbereich (Ziffer 2.2). Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft - ohne zusätzliches Entwerten gestattet. Für Einzelfahrten gelten entsprechend der Preisstufe der Einzelfahrt folgende zeitliche Gültigkeiten/ Nutzungsdauern: – Preisstufe 1: maximal 60 Minuten – Preisstufe 2: maximal 90 Minuten – Preisstufe 3 bis 4: maximal 120 Minuten – Preisstufe 5 bis 6: maximal 180 Minuten – Preisstufe 7 bis 8: maximal 240 Minuten – Preisstufe 9 bis 10: maximal 300 Minuten – Preisstufe 11 bis 12: maximal 360 Minuten Rund- und Rückfahrten sind nicht zulässig. Eine Ausnahme hiervon bilden in Fahrplänen veröffentlichte Stichfahrten.
5.1.1 Einzelfahrt/Kinder-Einzelfahrt
5.1.2 Einzelfahrt BahnCard/Kinder-Einzelfahrt BahnCard
5.1.3 Einzelfahrt CityFlex 25/Kinder-Einzelfahrt CityFlex 25
