Entgelt­Berechtigung Musterklauseln

Entgelt­Berechtigung. Die DekaBank ist berechtigt, für die Depotführung und sonstige Leistungen Entgelte vom Kunden zu verlangen. Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu einer üblichen Grundleistung im Auftrag oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auf- trag im Interesse des Kunden erbracht oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbin- dung mit ihm erforderlich werden, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis mit diesem zusätzlichen Entgelt erklärt.