Erbringung der Entwicklungsleistungen Musterklauseln
Erbringung der Entwicklungsleistungen. 2.1 Der Anbieter wird die Entwicklungsleistungen sorgfältig nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung eigenverantwortlich, jedoch in Abstimmung mit dem Kunden erbringen.